Geld zurück vom Online Casino - LG Münster verurteilt zwei Online-Casinos zur Rückzahlung aller Spielverluste

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In zwei weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren haben die 3. Zivilkammer (Berufungskammer) und die 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster mit Urteilen vom 14.02.2023 und 22.02.2023 zwei Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste zweier Spieler verurteilt, welche diese im jeweiligen Online-Casino  des jeweiligen Anbieters verloren hatten.

Im Verfahren vor der 3. Zivilkammer begehrte der Kläger die Rückzahlung saldierter Verluste iHv 4.986,00 €, welche dieser im Online Casino "Pl...casino" des Anbieters "Red R. Ltd." verloren hatte. Vor dem Amtsgericht hatte der Kläger zunächst Erfolg. Hiergegen legte der verklagte Online-Glücksspiel-Betreiber sodann Berufung ein, welche das Landgericht nun mit Urteil vom 14.02.2023 zurückwies.

Im Verfahren vor der 2. Zivilkammer verklagte ein Spieler den Online-Glücksspiel-Anbieter Goldwin Ltd. auf Rückzahlung saldierter Verluste iHv 8.055,00 €, welche dieser bei Online-Glücksspielen im "Westcasino" verloren hatte. Auch dies mit Erfolg.

Beide Kammern hatten zunächst keine Bedenken gegen die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Münster und die Anwendung deutschen Rechts. Beide Kammern waren zudem der Auffassung, dass die Online-Glücksspiel-Anbieter im jeweils streitgegenständlichen Zeitraum ihre Online-Glücksspiele illegal unter Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag a. F. angeboten hatten, jeweils mangels Vorliegen einer entsprechenden Lizenz.

Nach übereinstimmender Auffassung beider Kammern seien die streitentscheidenden Normen des Glücksspielstaatsvertrages auch weder verfassungs- noch europarechtswidrig. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass nach der Neuregelung des GlüStV 2021 die Möglichkeit der Erlaubnis für bestimmte Online-Glücksspiele besteht. Denn anders als die Online-Glücksspiel-Anbieter argumentierten, hätten die Länder damit nicht etwa gezeigt, dass sie das Totalverbot von Online-Glücksspielen ihrerseits als unzulässig betrachten. Vielmehr würden die Länder damit das Ziel verfolgen, dem weiterhin bestehenden Schwarzmarkt legale und besser kontrollierbare Angebote entgegenzusetzen.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 13.09.2022, welcher nicht auf die Beziehung zwischen Spieler und Online-Casino übertragbar sei.

Dem jeweiligen Erstattungsanspruch der Kläger stünde auch nicht ein etwaiges eigenes Fehlverhalten entgegen, da die Online-Glücksspiel-Anbieter bereits nicht hätten darlegen können, dass die Kläger zum Zeitpunkt der jeweiligen Spieleinsätze Kenntnis von der Illegaltiät der genutzten Online-Glücksspiele gehabt hätten.

Nach Ansicht der 3. Zivilkammer sei darüber hinaus zu berücksichtigen, dass der verklagte Online-Glücksspiel-Anbieter selbst sehr ausführlich zur Rechtswidrigkeit des generellen Verbots von Online-Glücksspielen vorgetragen hat. Soweit zugleich die Behauptung aufgestellt wurde, dem Kläger sei klar gewesen, dass seine Teilnahme am Glücksspiel verboten sein könne und er eine Beteiligung am verbotenen Glücksspiel billigend in Kauf genommen habe, zeigt sich bereits die Widersprüchlichkeit des eigenen Sach- und Rechtsvortrages.

Im Verfahren vor der 2. Zivilkammer hatte der Anbieter Goldwin Ltd. sogar vortragen lassen, dass man nur eine deutschsprachige Webseite betreibe, um deutschsprachige Touristen auf Malta das Online-Glücksspiel zu ermöglichen. Dies hielt das Gericht für "abwegig". Dem Kläger könne auch nicht der Einwand von Treu und Glauben entgegengehalten werden, da das Casinos selbst den Weg zur Teilnahme an dem Online-Glücksspiel eröffnet habe und sich der Kläger den Zugang nicht etwa erschlichen hätte.

Im Übrigen stehe der jeweiligen Rückzahlungssperre der Sinn und Zweck der einschlägigen Normen des Glücksspielstaatsvertrages entgegen.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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