Gericht sagt klar: Vermieter muss Feuchtigkeit bekämpfen!
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Können feuchte Wände zu einer Mietminderung führen?
Ja, Mieter können die Miete mindern, wenn die Wohnung durch Feuchtigkeit beeinträchtigt ist. Laut einem Urteil des Landgerichts Paderborn (Az. 1 S 72/22) hat der Vermieter die Pflicht, solche Mängel zu beseitigen. Feuchte Wände stellen nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, sondern mindern auch den Wohnkomfort und können gesundheitliche Risiken bergen.
Wann gilt Feuchtigkeit als Mangel?
Feuchtigkeit wird als Mangel anerkannt, wenn sie den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. Das Gericht stellte klar, dass ein Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten – unabhängig davon, ob der Mangel erheblich ist oder nicht. Selbst ohne sichtbaren Schimmel kann Feuchtigkeit eine Mietminderung rechtfertigen, wenn Salzausblühungen, zerbröselnder Putz oder feuchte Stellen sichtbar sind.
Wie hoch kann die Mietminderung ausfallen?
Im vorliegenden Fall wurde eine Mietminderung von 20 % als angemessen bewertet. Diese Quote richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Faktoren wie der Zustand der Wände und der Umfang der Feuchtigkeit sind entscheidend. Schimmel oder extreme Feuchtigkeit könnten eine noch höhere Minderung rechtfertigen.
Welche Pflichten hat der Vermieter?
Der Vermieter muss die Ursache der Feuchtigkeit beseitigen, auch wenn dies hohe Kosten verursacht. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Pflicht endet, wenn die Reparatur für den Vermieter wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen der Fall, wie das Urteil zeigt.
Was sollten Mieter bei Feuchtigkeit tun?
Mieter sollten den Vermieter sofort über den Mangel informieren und eine Frist zur Beseitigung setzen. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und lassen Sie die Feuchtigkeit gegebenenfalls von einem Experten bestätigen. Nur so können Sie Ihre Rechte, wie die Mietminderung, effektiv durchsetzen.
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