Gerichtsprozess gegen Volkswagen: Noch mehr Chancen für Geschädigte im Dieselabgasskandal?

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Rund sechs Jahre nach dem Bekanntwerden der Manipulation von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abgas-Software begann Mitte September der Prozess gegen frühere VW-Manager. Das dürfte positive Auswirkungen für laufende Dieselverfahren haben.

Es ist jetzt sechs Jahre her, dass die Volkswagen AG Manipulationen bei Dieselfahrzeugen zugegeben hat. Seither ist der Dieselabgasskandal im vollen Gange und sorgt weiterhin für Verurteilungen der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Nun ist der Strafprozess gegen mehrere hohe Ex-Manager gestartet.

Der Prozess begann mit einem Paukenschlag: Oberstaatsanwältin Elke Hoppenworth warf den vier teils ehemaligen Managern und Ingenieuren bei der Verlesung der Anklage zu Prozessbeginn am Donnerstag die Bildung einer „Bande zur fortgesetzten Begehung von Straftaten“ vor, meldet das „Manager Magazin“. Und weiter: „Als Führungskräfte sind sie dafür verantwortlich, dass die Behörden mit einer Software über die Einhaltung der Abgas-Grenzwerte von VW-Dieselmotoren getäuscht wurden.“ Richter Christian Schütze verschärfte im Anschluss überraschend einige Anklagepunkte. Die Angeklagten hätten nicht als Mittäter, sondern als Nebentäter gehandelt. Damit käme ihnen bei der Begehung von Straftaten eine größere Eigenverantwortung zu, heißt es in dem Artikel.

Weiter schreibt das „Manager Magazin“: „Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten von der millionenfachen Dieselmanipulation gewusst, die illegale Abschalteinrichtung mit entwickelt haben beziehungsweise nicht dagegen eingeschritten sein. Ihr Ziel sei gewesen, dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne zu verschaffen, um von hohen Bonuszahlungen zu profitieren.“

„Einer der Angeklagten ist der frühere Konzernchef Martin Winterkorn. Er wird zum allgemeinen Prozessauftakt aber noch nicht persönlich erscheinen müssen. Das Braunschweiger Landgericht entschied, seinen Verfahrensteil abzutrennen und erneut zu vertagen. Grund sind gesundheitliche Probleme Winterkorns, der gerade eine Operation hinter sich brachte. Angesichts des Zeitdrucks soll die Hauptverhandlung gegen vier andere angeklagte Führungskräfte jedoch wie geplant eröffnet werden“, schreibt das Fachmagazin „Autmobilwoche“ in dem Zusammenhang.

„Das bringt weiterhin Schwung in den Dieselabgasskandal. Es werden bestimmte Personen mit dem Skandal konkret in Verbindung gebracht – und vor allem wird damit einmal mehr bestätigt, dass die Volkswagen AG im Zentrum des Dieselskandals steht und Verbraucher weitreichend geschädigt hat. Als ehemaliger Vorstandsvorsitzender kann sich Martin Winterkorn nicht einfach der Verantwortung entziehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist das ein wichtiges Signal für geschädigte Verbraucher. „Dass Manager wegen des Dieselskandals strafrechtlich verfolgt werden, unterstützt geschädigte Verbraucher natürlich dabei, Recht zu erhalten, auch wenn bezüglich des streitgegenständlichen Fahrzeugs kein Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts bezüglich des Emissionsverhaltens vorliegt.“ Dr. Gerrit W. Hartung ruft daher Eigentümer betroffener Volkswagen-Diesel auf, unbedingt den Klageweg prüfen zu lassen, um ihre berechtigten Schadensersatzansprüche aus einer Betrugshaftung in Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 durchzusetzen.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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