German Pellets GmbH: Insolvenzverwaltung zeigt Massenunzulänglichkeit an

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Am 1. Mai eröffnete das Amtsgericht Schwerin das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH (Az.: 580 IN 64/16) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die zuständige Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, zeigte bereits am 2. Mai die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO an.

Der Holzpellet-Hersteller, German Pellets, emittierte zwischen 2011 und 2014 drei Anleihen, die sich mit 7,25 Prozent hohen Zinsen als sehr gefragt erwiesen. Die erste Anleihe im Jahr 2011 verbuchte ein Emissionsvolumen von etwa 100 Mio. (WKN A1H3J6). Die Anleihe aus dem Jahr 2013 sammelte rund 50 Mio. Euro Anlegergelder ein (WKN A1TNAP). Im Jahr 2014 konnte der Brennstoffhersteller weitere 130 Mio. Euro Investitionsgelder einnehmen (WKN A13R5N). Zudem gab das Unternehmen German Pellets einen Genussschein, im Gesamtnennbetrag von 15 Mio. Euro, mit einem ergebnisabhängigen Zins von acht Prozent (WKN A141BE) aus. Das gesamte Emissionsvolumen der drei börsennotierten Anleihen beläuft sich auf etwa 260 Mio. Euro. Das Geld der Anleger könnte nun verbrannt sein. Weiterhin sind auch neben der German-Pellets-Pleite zahlreiche Tochtergesellschaften insolvent.

Sollte die Insolvenzmasse nicht ausreichen, um Verfahrenskosten oder laufende Verträge, die die Insolvenzverwaltung zur Fortsetzung des Unternehmens geschlossen hat, zu bedienen, dann spricht man von Masseunzulänglichkeit. Die Massegläubiger werden in diesem Fall bevorzugt behandelt und erhalten eine Quote. Ihnen sind während des Verfahrens Forderungen entstanden – im Gegensatz zu den Insolvenzgläubigern, die bereits vor Insolvenzeröffnung Ansprüche gegen die Gesellschaft hatten. Insolvenzgläubiger, insbesondere Inhaber von Genussscheinen, werden nun nachteilig behandelt und könnten mit dem Totalverlust rechnen.

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sämtliche Forderungen durch die Insolvenzmasse gedeckt werden, sodass Betroffene auch zivilrechtliche Schritte einleiten sollten.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Anleger sollten deshalb jetzt reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere im Zug der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Weiterhin bleibt noch offen, ob sich der Verdacht gegen die Unternehmensspitze auf Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott bewahrheiten. Denn hieraus könnten sich weitere Schadensersatzansprüche für Betroffene ergeben.

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