Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei ungeeichtem Tachometer zulässig?

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Das Kammergericht Berlin hat mit seinem Beschluss vom 22.08.2017 eine besondere Entscheidung bezüglich Geschwindigkeitsmessungen durch polizeiliche Nachfahrten gefällt.

In diesem Fall musste das Gericht entscheiden, ob eine durch Nachfahrt bestimmte Geschwindigkeitsmessung zu Nachtzeiten überhaupt aufgrund mangelnder Sichtweite rechtmäßig sein kann.

Allgemein gilt:

I. Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren wird auch als Beweis anerkannt, selbst wenn das nachfahrende Auto einen leicht ungeeichten / unjustierten Tachometer besitzt. 

Dazu wird jedoch eine ausreichend lange Messtrecke vorausgesetzt. Zusätzlich muss sich das Auto jederzeit in minimalem Abstand zum Gemessenen befinden.

Sobald sich diese Messung jedoch bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen abspielt, muss die Messung zusätzlich durch Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten durch die Polizeibeamten gestützt werden. 

Im hier entschiedenen Fall mussten die Polizeibeamten belegen, dass bei einer Geschwindigkeit des Verfolgten von < 100 km/h die Messtrecke nicht kürzer als 500 Meter sein darf.

II. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse in der Nachtzeit konnte das Gericht die Beweiswürdigung der Beamten nicht anerkennen. 

Zwar ist eine leichte Abweichung der vorgegebenen Richtwerte möglich und unter diesen Umständen wahrscheinlich auch unvermeidbar, jedoch kann bei einem größeren Verfolgungsabstand (in diesem Fall ca. 300 Meter) nicht zuverlässig eingeschätzt werden, dass sich der Abstand, welcher für die Messung elementar sei, kontinuierlich eingehalten werden konnte. Unter diesen Umständen sei die erforderliche Beweiswürdigung nicht erfüllt.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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