Geschwindigkeitsverstoß: Tecklenburg, BAB 1, bei km 234,610, FR Dortmund- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/ h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV? Falls Ihnen ein  Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt zugestellt wurde, lohnt sich die Beauftragung eines  spezialisierten Verteidigers. Dieser kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Stelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses sendet Laserstrahlen aus, die vom vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert und vom Blitzer wieder empfangen werden. Mittels einer Weg- Zeit- Laser- Impuls- Messung wird die Zeit gemessen, die für die zuvor eingestellte Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Messmethode hat ihre Fehlerquellen. Die Laserstrahlen werden von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert. Das Messgerät empfängt sie aber als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Zeit- und letztlich Geschwindigkeitsbestimmung zu Ihren Lasten verfälscht. Bei etwa 50 % aller Messungen stimmen die angegebene und tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung vorliegt.

Außerdem steht es nicht immer auf ausreichend festem Untergrund. Durch ein Aufweichen des Bodens, Erschütterungen oder Sogwirkungen kann sich das Stativ während der Messung absenken und die eingegebenen Werte stimmen nicht mehr.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine durch ihn durchgeführte Schulung der Beamten vor deren Einsatz am Gerät. Fehlt ein Schulungsnachweis in der Akte, kann die Messung nicht als genau gewertet werden. Die in der Schulung vermittelte Sachkunde ist auch notwendig geschehen doch immer wieder schwere Aufbau- und Bedienungsfehler.

Nicht selten ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen. In diesem Fall wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. Experten für Verkehrstechnik können diese und andere Fehler bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung


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