Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): Was Sie wissen sollten und wie ich Ihnen helfen kann

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): Was Sie wissen sollten und wie ich Ihnen helfen kann

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Dabei handelt es sich um geringfügige Rechtsverletzungen, die nicht als Straftaten gelten, jedoch dennoch mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen geahndet werden können. Insbesondere im Bereich der Verkehrsdelikte sind die Bestimmungen des OWiG von zentraler Bedeutung. Häufige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten von Verkehrszeichen.

Häufige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Hierbei wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Abhängig von der Schwere der Übertretung kann ein Bußgeld verhängt oder sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

2. Alkoholfahrten: Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Bei einem Blutalkoholgehalt von über 0,5 Promille drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

3. Missachtung von Verkehrszeichen: Das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren in eine Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung sind weitere Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden.

Rechtliche Folgen und Ihre Rechte

Die rechtlichen Folgen von Ordnungswidrigkeiten können erheblich sein. Bußgelder, Punkte in Flensburg und eventuell sogar Fahrverbote können die Mobilität und den Alltag erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und zu wissen, wie Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren können.

Warum ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin

Als erfahrener Strafverteidiger mit umfangreicher Expertise im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten. Ich biete Ihnen:

- **Individuelle Beratung**: Jede Situation ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, um Ihre individuellen Umstände zu verstehen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.
 
- **Rechtsvertretung**: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, vertrete ich Sie vor den zuständigen Behörden und Gerichten, um Ihre Rechte zu wahren.

- **Verhandlungsgeschick**: Durch mein umfassendes Wissen über das OWiG und meine Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten kann ich oft eine Minderung des Bußgeldes oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

- **Schutz Ihrer Rechte**: Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte in jedem Schritt des Verfahrens respektiert werden und helfe Ihnen, die besten Entscheidungen zu treffen.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Rechte als Strafverteidiger zu schützen.

Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich unter info@rechtsanwalt-ertunc.de oder telefonisch unter 0421 16108826. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen angehen!


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