Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)- Teil 1

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Ein Beitrag von Rechtsanwältin | Steuerberaterin Elisa Roggendorff (roggendorff@lfr-law.de)


Was ist das MoPeG und warum ist es wichtig?

Das MoPeG ist eine umfassende Reform des Rechts der Personengesellschaften, also der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG). Diese Rechtsformen sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Kooperationen beliebt, da sie flexibel und kostengünstig zu gründen sind.

Das bisherige Recht der Personengesellschaften stammt zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert und entspricht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Wirtschaftslebens. Zudem hat die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, in den letzten Jahren einige wesentliche Änderungen vorgenommen, die im Gesetz noch nicht abgebildet sind. Das führt zu Rechtsunsicherheit und Unübersichtlichkeit für die Praxis.

Das MoPeG soll diese Probleme beheben und das Personengesellschaftsrecht an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpassen. Es soll mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Gestaltungsfreiheit für die Gesellschafter schaffen. Das MoPeG ändert mehr als 130 Gesetze und Verordnungen.

Was sind die wichtigsten Neuerungen durch das MoPeG?

Die wichtigsten Neuerungen durch das MoPeG betreffen vor allem die GbR, die als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet wird. Die GbR wird künftig als rechtsfähig anerkannt, das heißt, sie kann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie hat ein eigenes Vermögen, das kein Gesamthandsvermögen mehr ist. Sie kann in ein neues Gesellschaftsregister eingetragen werden, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Die Eintragung ist freiwillig, aber Voraussetzung für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel den Erwerb von Grundstücken oder GmbH-Anteilen. Die GbR kann auch ihren Namen frei wählen, muss aber einen Rechtsformzusatz “eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts” oder “eGbR” führen, wenn sie im Register eingetragen ist.

Die Gesellschafter haben künftig mehr Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung ihres Gesellschaftsvertrags. Sie können zum Beispiel abweichende Regelungen zur Geschäftsführung, zur Haftung oder zum Ausscheiden von Gesellschaftern treffen. Sie können auch eine Umwandlung ihrer GbR in eine andere Personengesellschaftsform oder eine Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz vornehmen. Das eröffnet neue Möglichkeiten für die Nachfolgeplanung oder die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen.

Die OHG und die KG werden ebenfalls modernisiert, indem sie an das neue GbR-Recht angeglichen werden. Die OHG wird künftig als eine kaufmännische GbR definiert, die einen in das Handelsregister eingetragenen Handelsgewerbebetrieb unter gemeinschaftlicher Firma ausübt. Die KG wird künftig als eine OHG definiert, bei der mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist). Die bisherigen Regelungen zu diesen Rechtsformen werden weitgehend beibehalten, aber an einigen Stellen vereinfacht oder präzisiert.

Wie wirkt sich das MoPeG auf Ihr Unternehmen aus?

Das MoPeG bringt für Sie als Unternehmer oder Selbständige sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Sie sollten sich daher frühzeitig mit den Auswirkungen des neuen Rechts auf Ihre bestehende oder geplante Personengesellschaft auseinandersetzen.

Zum einen sollten Sie prüfen, ob Ihr Gesellschaftsvertrag noch den aktuellen Anforderungen entspricht oder ob er angepasst werden muss. Zum anderen sollten Sie überlegen, ob Sie von den neuen Möglichkeiten, die das MoPeG bietet, Gebrauch machen wollen oder müssen. Zum Beispiel könnten Sie Ihre GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen, um bestimmte Rechtsgeschäfte zu erleichtern oder um Ihre Haftung gegenüber Dritten zu begrenzen. Oder Sie könnten Ihre GbR in eine andere Rechtsform umwandeln, um von steuerlichen oder organisatorischen Vorteilen zu profitieren.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir als Ihre Wirtschaftskanzlei stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie über das MoPeG und seine Folgen für Ihr Unternehmen zu beraten. Wir können Ihnen helfen, Ihren Gesellschaftsvertrag zu überprüfen oder zu ändern, Ihre Gesellschaft in das Register einzutragen oder umzuwandeln oder andere rechtliche Fragen zu klären, die sich aus dem neuen Recht ergeben.

Wenn Sie mehr über das MoPeG erfahren oder einen Beratungstermin mit uns vereinbaren wollen, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular auf unserer Website. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und darauf, Sie bei der Modernisierung Ihres Personengesellschaftsrechts zu unterstützen.

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