Gesetzentwurf soll Abmahnmissbrauch reduzieren

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen stehen bei vielen Unternehmen auf der Tagesordnung. Abmahnmissbrauch aber leider auch. Der Zweck einer schnellen außergerichtlichen Einigung wird oft für Geldmacherei missbraucht. Nun gibt es einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz.

Wozu gibt es Abmahnungen und warum werden sie missbraucht?

Rechtanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Abmahnungen sollen eine schnelle und günstige Möglichkeit geben, einen Unterlassungsanspruch gegen Wettbewerber durchzusetzen. Dies soll teure und langwierige Gerichtsverfahren verhindern. Leider gibt es aber schwarze Schafe, die sich auf die Erteilung von Abmahnungen spezialisiert haben und damit ihr Geld verdienen. Dabei arbeiten Unternehmen mit Kanzleien zusammen und versenden hunderte Abmahnungen. Diese gehen zulasten der Abgemahnten, die wegen vielleicht nur kleiner Fehler hohen Summen zahlen sollen.“

Woran erkennt man rechtsmissbräuchliche Abmahnungen?

„Die Rechtsprechung hat Indizien herausgearbeitet, durch die man prüfen kann, ob eine Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegt oder nicht. Dies entscheidet im Zweifelsfall aber ein Gericht. Diese sind zum Beispiel ein überzogener Streitwert, zu kurze Fristen, zu hohe Vertragsstrafen, mangelnde Verhältnismäßigkeit und eine hohe Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

Was soll durch den Gesetzentwurf geändert werden?

Durch die Änderung der Gesetze sollen höhere Anforderungen an Abmahnungen gestellt werden, sodass ihre Zahl reduziert wird. Die finanziellen Anreize sollen verringert werden und die Transparenz erhöht. So soll zum Beispiel der Kreis der Abmahnberechtigten eingeschränkt werden und die von der Rechtsprechung entwickelte Kriterien zur Rechtsmissbräuchlichkeit ins Gesetz aufgenommen werden.

Hält der Gesetzentwurf, was er verspricht?

Der Gesetzentwurf soll die Zahl der rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen um 50 % reduzieren. Die Änderungen könnten schon zum Ende dieses Jahres in Kraft treten. Es wird jedoch kritisiert, dass durch die neue Regelungen Kleinunternehmer bevorteilt würden und keine Klarheit zum Thema der Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen mit sich bringen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/gesetzentwurf-soll-abmahnmissbrauch-reduzieren/

Bei Fragen zu Abmahnungen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


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