Gesetzliches Erbrecht – Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

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Es ist eine zentrale Frage im Leben vieler Menschen: Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Ein Testament kann hier Klarheit schaffen. Doch was geschieht, wenn kein keine testamentarischen Verfügungen getroffen wurden? In diesem Fall tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft.

Dieser Beitrag von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Frau Martina Hauptmann-Uhl (Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen) soll Licht ins Dunkel bringen und die wichtigsten Aspekte des gesetzlichen Erbrechts in Deutschland für juristische Laien verständlich machen.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt wie viel?

Im deutschen Erbrecht wird die Erbfolge in verschiedene Ordnungen unterteilt. Diese Ordnungen legen fest, wer erbberechtigt ist, wenn kein Testament vorliegt.

Erben erster Ordnung

An erster Stelle stehen die direkten Nachkommen des Verstorbenen: Kinder, Enkel und Urenkel. Hierbei gilt das sogenannte Stammprinzip. Das bedeutet: Die Erbmasse wird unter den Stämmen aufgeteilt. Ein Stamm besteht aus einem Kind des Erblassers und dessen Nachkommen. Leben die Kinder des Erblassers noch, erben diese. Sind die Kinder bereits verstorben, treten die Enkel als Erben an ihre Stelle.

Erben zweiter Ordnung

Sollten keine Erben erster Ordnung vorhanden sein, kommen die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen) als Erben in Betracht. Auch hier wird nach Stämmen aufgeteilt.

Erben dritter und vierter Ordnung

In der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Nachkommen erbberechtigt, in der vierten Ordnung die Urgroßeltern und deren Nachkommen.

Der Ehegatte im gesetzlichen Erbrecht

Auch der überlebende Ehegatte hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dieser hängt vom Güterstand der Ehe und von der Ordnung der vorhandenen Erben ab. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte zusätzlich zu seinem Erbteil noch einen pauschalen Zugewinnausgleich. Bei Gütertrennung erbt der Ehegatte zu gleichen Teilen wie die Kinder.

Fazit: Wann ist das gesetzliche Erbrecht sinnvoll?

Das gesetzliche Erbrecht kann in vielen Fällen eine sinnvolle Regelung sein, insbesondere wenn der Erblasser möchte, dass sein Vermögen gleichmäßig unter seinen nahen Verwandten aufgeteilt wird. Wer jedoch individuelle Wünsche hat, wie sein Nachlass verteilt werden soll, sollte über die Erstellung eines Testaments nachdenken.

Ihre Expertin

Rechtsanwältin und Fachanwältin im Erbrecht Frau Martina Hauptmann-Uhl (Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingensteht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung im Erbrecht zur Seite und berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge. So erhalten Sie zum einen Klarheit über Ihre erbrechtliche Lage. Zum anderen können Sie dadurch sichergehen, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.

Foto(s): https://pixabay.com/photos/woman-adult-people-money-3261425/

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