Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren eröffnet

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Am 21. November 2016 eröffnete das Amtsgericht Esslingen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG (Az.: 13 IN 789/16). Das Gericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Bislang befindet sich der zuständige Insolvenzverwalter noch in Investorenverhandlungen. Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass die Bauarbeiten am Wohnturm wiederaufgenommen werden sollen. Betroffene Anleger könnten dennoch hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Der Gewa-Tower bei Stuttgart gehört mit einer stattlichen Höhe von 107 Metern zu den drei höchsten Gebäuden Deutschlands. Die Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG plante als Bauträger den Verkauf von Wohnräumen und eines Hotelkomplexes. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an der Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG mit der im Jahr 2014 begebenen Anleihe (WKN: A1YC7Y). Bei einer vierjährigen Laufzeit, einem Zinskupon von 6,5 Prozent p.a. und einer Stückelung von 1.000 Euro erhofften sich die Anleger ein rentables Investment. Die Investitionsgelder belaufen sich auf eine Gesamthöhe von etwa 35 Mio. Euro. Vor einigen Monaten wurde noch das Richtfest wie geplant gefeiert. Allerdings kriselte es ab September 2016 im Unternehmen, der Wohnungsverkauf stagnierte stark. Bislang sollen nur 68 Prozent der verfügbaren Wohnkapazität verkauft worden sein, so die Stuttgarter Zeitung. Weiterhin soll die Kaufpreiszahlung des Hotelinvestors erst bis zur Fertigstellung und Bauabnahme des Hotelkomplexes Anfang des kommenden Jahres fällig sein. Möglicherweise bildete sich hierdurch eine starke Finanzlücke, die das Unternehmen nicht mehr ausgleichen konnte. Am 18. November 2016 gab das Unternehmen in einer ad-hoc-Mitteilung bekannt einen Insolvenzantrag zu stellen. Bereits drei Tage später wurde das offizielle Insolvenzverfahren eröffnet.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger könnte hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche prüft und gegebenenfalls geltend macht. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

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