Gewerbsmäßige Prostitution in der Mietwohnung: Wann eine fristlose Kündigung droht

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Gewerbsmäßige Prostitution in einer Mietwohnung kann den Hausfrieden erheblich stören. Dies rechtfertigt unter Umständen eine fristlose Kündigung. Was Mieter und Vermieter beachten sollten.

Hausfrieden gestört: Fristlose Kündigung wegen Prostitution

Wenn Mieter ihre Wohnung zweckentfremden, indem sie diese für gewerbliche Prostitution nutzen, kann das schwerwiegende Folgen haben – sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Januar 2024 entschieden, dass gewerbsmäßige Prostitution in einer Mietwohnung den Hausfrieden so stark stören kann, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.

Im vorliegenden Fall wurde der Mieterin, die seit 2015 eine 2-Zimmer-Wohnung bewohnte, gekündigt, nachdem sie trotz Abmahnungen ihr Verhalten nicht änderte. Nachbarn beschwerten sich über den ständigen Besuch von Fremden und unangemessenes Verhalten im Treppenhaus. Laut Gericht führten die Zeugen schlüssig aus, dass die Mieterin in der Wohnung gewerblich der Prostitution nachging.

Warum eine fristlose Kündigung hier gerechtfertigt war

Die fristlose Kündigung wurde aufgrund mehrerer Faktoren als rechtmäßig anerkannt:

  • Nachhaltige Störung des Hausfriedens: Die ständige Anwesenheit von fremden Männern, die sich nur kurzzeitig in der Wohnung aufhielten, führte zu Unruhe im Haus. Zeugen beschrieben lautstarke Auseinandersetzungen und streitende Personen, teils auch halbnackt im Hausflur, was vor allem für andere Bewohner, darunter auch Kinder, als untragbar galt.

  • Abmahnung ohne Erfolg: Obwohl die Mieterin mehrfach abgemahnt wurde, setzte sie ihr Verhalten fort. Hierbei handelt es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Mietvertrags.

  • Zweckentfremdung der Wohnung: Der Wohnraum wurde nicht mehr zu Wohnzwecken, sondern gewerblich genutzt, was einen klaren Vertragsbruch darstellt.

Das Gericht entschied, dass unter diesen Umständen eine Kündigungsfrist nicht erforderlich sei und die fristlose Kündigung wirksam ist.

Welche Rechte haben Vermieter?

Als Vermieter ist es entscheidend, frühzeitig auf Beschwerden anderer Mieter zu reagieren. Ist der Verdacht auf gewerbsmäßige Prostitution gegeben, sollten folgende Schritte unternommen werden:

  • Beweise sichern: Dokumentieren Sie alle Beschwerden und sammeln Sie, wenn möglich, Zeugenaussagen.
  • Abmahnung aussprechen: Der Mieter muss zunächst schriftlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen und zur Besserung aufgefordert werden.
  • Kündigung aussprechen: Erfolgt keine Verhaltensänderung, ist eine fristlose Kündigung möglich, insbesondere wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört ist.

Mieterrechte – Was tun, wenn die Kündigung droht?

Als Mieter ist es wichtig, die Rechte zu kennen und rechtzeitig zu reagieren, um einer fristlosen Kündigung entgegenzuwirken:

  • Gespräch suchen: Zunächst sollte der Mieter versuchen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine einvernehmliche Lösung finden.
  • Verhalten anpassen: Wird das Verhalten als störend wahrgenommen, sollte es umgehend geändert werden, um die Vertragsbeziehung zu erhalten.
  • Rechtsberatung einholen: Droht eine Kündigung, kann eine anwaltliche Beratung helfen, um rechtzeitig Schritte einzuleiten und mögliche Missverständnisse zu klären.

Gewerbsmäßige Prostitution kann schnell zu schwerwiegenden Problemen im Mietverhältnis führen. Vermieter und Mieter sollten daher ihre Rechte und Pflichten genau kennen.


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