Gläubigerversammlung für Anleger der German Pellets GmbH – Fachanwalt informiert

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Für den 5. bis 8. Juli ist eine Gläubigerversammlung der German Pellets GmbH geplant. Die Anleger des insolventen Brennstoffherstellers sollen nun Klarheit über das Abbleiben ihres eingesetzten Kapitals bekommen. Am 1. Mai 2016 eröffnete das Amtsgericht Schwerin das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az.: 580 IN 64/16).

Das Amtsgericht Schwerin hat für die Tage vom 5. bis zum 8. Juli folgende Termine bestimmt:

5. Juli 2016 – Besitzer der ersten Inhaberschuldverschreibung (Fällig am 31.03.2016); rund 100 Mio. Euro Emissionsvolumen; (WKN: A1H3J6)
6. Juli 2016 – Schuldverschreibung (Fällig am 08.07.2018); 50 Mio. Euro Emissionsvolumen; (WKN: A1TNAP)
7. Juli 2016 – Schuldverschreibung (Fällig am 26.11.2019); 100 Mio. Euro Emissionsvolumen; (WKN: A13R5N)
8. Juli 2016 – Inhaber von Genussscheinen; 15 Mio. Euro Emissionsvolumen; (WKN: A141BE)

Der Holzpellet-Hersteller, German Pellets, emittierte zwischen 2011 und 2014 drei Anleihen, die sich mit 7,25 Prozent hohen Zinsen als sehr gefragt erwiesen. Die erste Anleihe im Jahr 2011 verbuchte ein Emissionsvolumen von etwa 100 Mio. (WKN: A1H3J6). Die Anleihe aus dem Jahr 2013 sammelte rund 50 Mio. Euro Anlegergelder ein (WKN: A1TNAP). Im Jahr 2014 konnte der Brennstoffhersteller weitere 100 Mio. Euro Investitionsgelder einnehmen (WKN: A13R5N). Zudem gab das Unternehmen German Pellets einen Genussschein, im Gesamtnennbetrag von 15 Mio. Euro,  mit einem ergebnisabhängigen Zins von acht Prozent (WKN: A141BE) aus. Das gesamte Emissionsvolumen der drei börsennotierten Anleihen beläuft sich auf etwa 260 Mio. Euro. Das Geld der Anleger könnte nun verbrannt sein. Weiterhin sind auch neben der German Pellets-Pleite zahlreiche Tochtergesellschaften insolvent. Die zuständige Insolvenzverwalterin, Frau Bettina Schmudde, zeigte bereits kurz nach Verfahrenseröffnung Masseunzulänglichkeit an. Das bedeutet, dass Anleger und Inhaber von Genussscheinen, die nachrangig behandelt werden, mit einem Totalverlust rechnen müssen.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Anleger sollten zeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere im Zuge der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Weiterhin bleibt noch offen, ob sich der Verdacht gegen die Unternehmensspitze auf Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott bewahrheiten. Denn hieraus könnten sich weitere Schadensersatzansprüche für Betroffene ergeben.

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