Glioblastom - Behandlung mit der CUSP9v3-Therapie

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Bislang habe ich in NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg in über 30 Verfahren die Behandlung mit Avastin (Bevazicumab) und/oder Tosirel (Temsirolimus) gerichtlich durchgesetzt. Zweit- und damit letztinstanzliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutz bestätigen einen Anspruch nach § 2 Ia SGB V aufgrund lebensbedrohlicher Erkrankung. Nun habe ich erstmals die Behandlung mit der CUSP9v3-Therapie, CUSP9v3 beim Glioblastom, durchsetzen können.

Das Glioblastom ist der häufigste primäre Hirntumor bei Erwachsenen. Trotz technologischer Fortschritte sterben Patienten mit dieser Krankheit typischerweise innerhalb von ein bis zwei Jahren nach der Diagnose. Bei der Suche nach neuartigen Therapeutika hat sich die Umwidmung von Arzneimitteln als Alternative zu den herkömmlichen Arzneimittelentwicklungspipelines herausgestellt und kann möglicherweise den Übergang von der Arzneimittelforschung zu klinischen Anwendung erleichtern und beschleunigen. Im Rahmen einer Arzneimittelumnutzung wurden das ursprüngliche CUSP9 und seine Derivate CUSP9* und CUSP9v3 als Kombinationen aus neun nicht onkologischen Arzneimitteln in Kombination mit niedrig dosiertem metronomischen Temozolomid entwickelt.

In dem Bescheid hatte die gesetzliche Krankenversicherung auf einen Off-Label-Use abgestellt, obwohl unstreitig keine Phase III-Studie vorliegt. Der Medizinische Dienst kam in langatmigen Ausführungen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für einen Off-Label-Use nicht gegeben seien. Ob die Voraussetzungen nach § 2 Ia SGB V vorliegen hat der Medizinische Dienst nicht geprüft. Im Widerspruchsverfahren haben wir eine Bewilligung gem. § 2 Ia SGB V gefordert, da eine lebensdrohliche Erkrankung und eine nicht entfernt liegende Aussicht auf Erfolg zu bejahen ist. Dem hat sich die GKV ohne weitere Begründung angeschlossen und dem Widerspruch abgeholfen.

Die Entscheidung ist für Betroffene erfreulich. Denn bislang gibt es noch keine einzige gerichtliche Entscheidung zu der Behandlung mit der CUSP9v3-Therapie. Betroffenen könnte immer mal wieder erspart bleiben, gerichtliche Hilfe mittels einstweiliger Anordnung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen zu aktuellen Studien zur Therapie von Glioblastomen sind hier zu finden: Studien.



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