Global View Riesenradfonds: Anlegern wird rasches Handeln empfohlen

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Berlin, 10.05.2010 - Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es fraglich, ob die Riesenräder, die die Global VIEW - Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG errichten wollte, jemals gebaut werden. Auch ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Veruntreuung von Anlegergeldern. Die Anleger der Global VIEW - Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG sollten daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht untätig bleiben und versuchen ihr Geld zu retten.

Den Anlegern der obigen Beteiligung wurde vor kurzem von einer Tochter der ABN AMRO Bank N.V. ein vergleichsweises Angebot zum Kauf der fehlgeschlagenen Kapitalanlage unterbreitet: Gegen Zahlung von 60 % des Nominalwerts bis zum 28.05.2010 bzw. 85 % des Nominalwerts bis zum 28.12.2018 wird die Kapitalanlage übernommen. Das Angebot umfasste einen Mitverkauf sämtlicher eventueller Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin, die Fondsgesellschaft, deren Gesellschafter, die Delbrück Bethmann Maffei AG, die DBM Fonds Invest GmbH und sämtliche anderen eventuell Prospektverantwortlichen für den Verkaufsprospekt Global VIEW Beteiligungsfonds 2006.

Die Anleger, die dieses Angebot angenommen haben, werden 60 % bzw. 85 % des Nominalwerts der Beteiligung zurück erhalten und auf dem Restschaden sitzen bleiben, wenn sich genügend Anleger für die Annahme des Vergleichs entschieden haben und die Mindestannahmequote erreicht wird.

Den anderen Anlegern rät Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich dringend, die oben skizzierten Ansprüche anwaltlich prüfen und ggf. durchsetzen zu lassen, um so zu versuchen, 100 % des Schadens ersetzt zu erhalten. Neben Ansprüchen wegen einer eventuell fehlerhaften Beratung bei der Vermittlung der Kapitalanlage kommen Prospekthaftungsansprüche in Betracht. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch bestehen schon Bedenken bezüglich der Plausibilität des Prospekts. So wurde beispielsweise die vorgesehene Bauzeit des Riesenrads in Peking vor Olympia 2008 mit nur 15 Monaten beworben, obwohl zuvor in Singapur 30 Monate für die Errichtung eines solchen Rades benötigt wurden.

Auch hätten die Anleger nach Meinung von Rechtsanwalt Bombosch darauf hingewiesen werden müssen, dass neben den Anlegergeldern noch eine Bankfinanzierung zur Umsetzung der Projekte erforderlich ist und dass es der Fondsgesellschaft möglich war, über die Anlegergelder bereits zu verfügen, bevor ein Bankdarlehen abgeschlossen wurde. Bis heute steht die Bankfinanzierung nicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage des Fonds scheint es nach Presseberichten unwahrscheinlich, dass sich jetzt noch eine Bank findet, die bereit ist, Geld in den Fonds zu investieren.

Rechtsanwalt Bombosch warnt die Anleger davor, die Sache einfach auszusitzen, sondern empfiehlt, zeitnah zu handeln, damit eventuelle Schadensersatzansprüche nicht verjähren. Darüber hinaus gilt im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

RA Hendrik Bombosch

CLLB Rechtsanwälte

Dircksenstr. 47

10178 Berlin

Tel. 030 / 288 789 60

Fax: 030/ 288 789 620

E-Mail: Bombosch@cllb.de

www.cllb.de

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.


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