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GmbH Insolvenz: Tipps

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Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder die Überschuldung einer GmbH bereits eingetreten ist, sind zeitnah weitere Maßnahmen erforderlich. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens muss zeitlich passend erfolgen. Schließlich kann ein zu langes Abwarten eine Insolvenzverschleppung zur Folge haben und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Folgend erfahren Sie wertvolle Tipps bezüglich einer GmbH Insolvenz.

Tipp 1: Wann Sie die Insolvenz anmelden sollten

Bei ersten Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit ist sofortiges Handeln notwendig. Demzufolge muss der Eröffnungsantrag spätestens nach drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gestellt worden sein. Eine Überschuldung ist dann der Fall, wenn die Verbindlichkeiten die liquiden Mittel übersteigen und keine Forderungen mehr beglichen werden können.

Wenn die Antragsfrist versäumt wird, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Allerdings können Zahlungsstockungen ebenso nur vorübergehend andauern und weisen noch nicht eindeutig auf eine Insolvenz hin. Daher gilt ein zeitnahes Handeln, ohne jedoch „sicherheitshalber“ und somit zu früh einen Insolvenzantrag zu stellen.

Tipp 2: Geschäftsführer sind bei drohender Insolvenz besonders gefragt

Der Insolvenzantrag einer GmbH zu stellen, ist nicht nur seitens der Gesellschaft möglich. Selbstverständlich können die Gesellschafter der GmbH die Insolvenz einleiten, jedoch andererseits können dies auch Gläubiger abhandeln. Die Verantwortlichkeit der Zahlungsunfähigkeit ist ein Aufgabenfeld der Geschäftsführung. Somit ist die Leitungsperson stets damit beschäftigt, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens im Überblick zu behalten.

Zum Beispiel besitzt die Geschäftsführung jene Verantwortung, dass das Stammkapital erhalten bleibt, und kann bei drohender Insolvenz die Zahlungen an die einzelnen Gesellschafter einstellen. Hinzu kommen weitere Aufgabenfelder, die der Geschäftsführung im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit auferlegt sind. Sollte die Führungsebene die umfassenden Aufgaben einer Insolvenz nicht bewältigen können, dann ist eine Fachperson zurate zu ziehen.

Tipp 3: Das Regelinsolvenzverfahren kennen

Die Berechtigung für einen Antrag eines Insolvenzverfahrens ist bei einer GmbH dann gegeben, wenn bestimmte Begründungen vorliegen und somit eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit besteht. Das Regionalinsolvenzverfahren läuft dabei nach strikten materiell- und verfahrensrechtlichen Vorgaben ab, die in der Insolvenzverordnung verankert sind und unbedingt eingehalten werden müssen. Nebenbei ist die persönliche Enthaftung der Geschäftsführung das Ziel des Ganzen. Während des Regionalinsolvenzverfahrens obliegt die zum Beispiel die Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs beim jeweiligen Insolvenzverwalter.

Die Veröffentlichung der Handelsbilanz ist eine der Vorbereitungsmaßnahmen, um einer Strafbarkeit der Geschäftsführung entgegenzuwirken. Dieser gesamte Ablauf verlangt Fachwissen, damit keine wichtigen Details vergessen werden. Um diesem Ablauf der GmbH Insolvenz gerecht zu werden, empfiehlt sich hierbei ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Bestimmte Zahlungen sollten durchweg geleistet werden. Diese Forderungen betreffen zum Beispiel die Grundversorgung und das Insolvenzverfahren. Dennoch sind Zahlungen an Gläubiger des Geschäftsbetriebs zu unterlassen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, steht Ihnen hierfür ein Fachanwalt für Insolvenzrecht zur Seite. 

Tipp 4: Eine Insolvenzverschleppung vermeiden

Eine Insolvenzverschleppung ist dann gegeben, wenn der Eröffnungsantrag zu spät oder gar nicht gestellt wird. Doch die Anhaltspunkte sind teilweise nicht direkt offensichtlich, schließlich müssen auch die Verbindlichkeiten der kommenden Zeit berücksichtigt werden. Diese Überprüfung der Liquidität ist ebenfalls die Aufgabe der Geschäftsführung. Somit ist die Eröffnungsantragspflicht streng zu befolgen.

Die Insolvenzantragspflicht einer GmbH schützt die Forderungen der Gläubiger. Des Weiteren können somit Haftungsrisiken der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Somit ist die Antragsfrist unbedingt einzuhalten.

Tipp 5: Konsequenzen der GmbH-Insolvenz berücksichtigen & darauf vorbereiten

Einer GmbH steht zum Beispiel ein Insolvenzantragsrecht zu, sollte eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Solche rechtlichen Vorschriften sind auch als ein Schutz für die Gesellschafter zu betrachten. Im Falle einer Insolvenz haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft an sich und das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Da dieser Grundsatz nicht unausweichlich gilt, sind die Vorbereitungen des Insolvenzantrags und die einhergehenden Vorschriften unerlässlich.

Pflichtverletzungen können zu Schadensersatzansprüchen der Geschäftsführung führen. Somit müssen die Verfahrensrechte und Verfahrenspflichten durchweg berücksichtigt werden. 

Tipp 6: Anwaltlichen Beistand beauftragen

Um den rechtlichen Vorgaben umfassend gerecht zu werden, ist Fachwissen vorteilhaft. Ferner ist es hilfreich, sich vorab mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht zu beraten. Somit können Sie strukturiert vorgehen und versäumen keine Fristen.

Dienstleistungen eines anwaltlichen Beistands:

  • Abwägen von Vor- und Nachteile
  • Analyse der Vermögensverhältnisse
  • Vorbereitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens
  • Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten

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