GmbH-Online-Gründung

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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) online, d.h. durch ein digitales notarielles Verfahren, vorzunehmen. 

Das Gesetz tritt am 1.8.2022 in Kraft und ermöglicht neben der GmbH-Online-Gründung auch weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen.

Inhalt der neuen Rechtslage

Mit Inkrafttreten des DiRUG können natürliche und juristische Personen eine Bargründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungbeschränkt) im Wege eines notariellen Online-Verfahrens vornehmen. Eine Onlinegründung für andere Rechtsformen sieht das Gesetz nicht vor. 

Nicht mehr erforderlich wird sein, dass die Gründer physisch beim Notar erscheinen müssen. Der klassische Termin beim Notar kann nun durch ein Online-Meeting via Videokommunikation ersetzt werden. Hierfür wird den Notaren ein Online- Videokonferenzsystem bereitgestellt. Auch eine Kombination aus Online und Präsenzverfahren ist möglich. 

Andere strukturelle Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen und sonstige Kapitalmaßnahmen außerhalb des Gründungsvorgangs sind nicht möglich. Solche Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen müssen auch weiterhin beim Notar stattfinden.

Weiterer Ausblick

Mit dem Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Ergänzung der Re­ge­lun­gen zur Um­set­zung der Di­gi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie sollen die vorstehenden Neuerungen ergänzt werden.

Hiernach sollen künftig alle Rechtsträger die Möglichkeit erhalten, Beglaubigungen online vorzunehmen. Zudem soll - neben der Bargründung - auch eine Sachgründung online möglich werden. Neben der Gründung sollen in Zukunft auch Änderungen des Gesellschaftsvertrages online beglaubigt werden können.

Diese Änderungen gelten noch nicht. Es bleibt abzuwarten wann ein solches Gesetz in Deutschland in Kraft tritt.

Bei allen Fragen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beraten wir Sie gerne.

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