Goldanlage bei der DWL Deutsche Wertlager GmbH

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Was den Anlegern als sichere Investition versprochen wurde, ist in Wirklichkeit eine risikoreiche Kapitalanlage: Der Erwerb physischen Goldes bei der DWL Deutsche Wertlager GmbH. 

Konzept der DWL

Die DWL verkaufte ihren Kunden Gold. Dabei berechnete sie einen Preis in Rechnung, der deutlich über dem aktuellen Marktpreis lag. Dem Kunden stellte die DWL in Aussicht, dass sie das Gold wieder zurückkauft. Dann allerdings zum aktuellen Marktpreis. Je nach Haltedauer sollte der Kunde dann einen Bonus erhalten. Der Kunde sollte dann wählen dürfen, ob er den Bonus in Geld oder Gold erhält. Vertrieben wurde das ganze über Vermittler. 

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Nach diversen Befürchtungen einer Insolvenz des Unternehmens ist es nun offiziell: Am 04.06.2019 eröffnete das Amtsgericht Rosenheim das vorläufige Insolvenzverfahren und setzte einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Der erste Schritt in die Insolvenz ist getan. Die Anleger fürchten nun zu Recht um ihr Vermögen. 

Ansprüche der Anleger gegen DWL

Mit dem Erwerb des Goldes stellte die Deutsche Wertlager GmbH zugleich den Rückkauf und Bonusgold in Aussicht. Aufgrund der Insolvenz wird dieser Anspruch allerdings nicht mehr viel Wert sein. Was bedeutet das aber für die Kunden, die im Zuge des Rückkaufs ihr Gold bereits an das Unternehmen geschickt haben? Bis zur Bezahlung bleiben die Kunden Eigentümer des Goldes. Sie können von der DWL die Auslieferung verlangen bzw. gegenüber dem Insolvenzverwalter ihr Aussonderungsrecht geltend machen. Dafür müssen sie allerdings nachweisen, welche der gelagerten Goldbarren ihnen gehören. Gekennzeichnet sind sie mit einer GBZ Nummer, die den Kunden bei dem Aushändigen des Goldes mitgeteilt wurde. Ohne diesen Beleg können sie ihr Eigentum nicht nachweisen. Sollte das Gold aber aus irgendeinem Grund nicht mehr vorhanden sein, sieht es auch für diese Anleger schlecht aus. Keinesfalls sollten die Anleger mehr Gold an die DWL überstellen.

Ansprüche der Anleger gegen die Vermittler

Es stellt sich natürlich auch die Frage nach der Verantwortlichkeit der Vermittler. Hätten diese erkennen müssen, dass das Konzept nicht tragfähig ist? 

Die DWL hat dem Kunden Gold zu einem überhöhten Preis verkauft und auch geliefert. Mit der Differenz zwischen Marktpreis und Verkaufspreis musste die DWL das versprochene Bonusgold „erwirtschaften“. In einem der uns vorliegenden Fälle verstehen wir das so, dass die DWL innerhalb von 13 Monaten eine Rendite von über 20 % hätte erwirtschaften müssen. Da aufgrund des anfänglich deutlich erhöhten Preises sicherlich viele von dem Rückkaufsangebot Gebrauch gemacht haben, konnte das System wohl nur durch die ständige Einwerbung neuer Kunden erfolgen. Von einer sicheren Anlage kann man da wohl nicht mehr sprechen.

Was sollten Anleger tun?

Falls Sie von der Insolvenz der DWL Deutsche Wertlager GmbH betroffen sind, suchen Sie sich in jedem Fall anwaltliche Unterstützung und nehmen Sie den Umstand nicht einfach hin. Gehen Sie nicht mehr in Vorleistung und senden Sie Ihr Gold nicht mehr im Zuge des Rückkaufs an die DWL. Wenn es Ihnen möglich ist, finden Sie die Seriennummern Ihres Goldes heraus, sodass Sie ihr Aussonderungsrecht geltend machen können. Klagen gegen das Unternehmen versprechen, gerade Angesicht der Insolvenz, nur wenig bis gar keinen Erfolg. Es gilt noch zu überprüfen, ob ein Schadensersatzanspruch dem Vermittler gegenüber bestehen könnte. Hier spielt besonders der Zeitpunkt der Vermittlung eine Rolle, da im Sommer 2018 bereits ein erster Antrag auf Insolvenz gestellt wurde, den die DWL allerdings abwenden konnte. Sollten Sie weitere Informationen benötigen können Sie mich gerne ansprechen.



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