Golden Horn Investment BV: BaFin ordnet Abwicklung an! Anleger sollten handeln!

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Mit Bescheid vom 31.05.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Firma Golden Horn Investment BV das Betreiben des Einlagengeschäftes und des Depotgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung dieser unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die Golden Horn Investment BV, nach eigenen Angaben eine seit 2013 tätige Finanzberatungsfirma mit Sitz in Belgien, betreibt die Homepages goldenhorninvest.eu und goldenhorninvestment.com. Anlegern werden Finanzdienstleistungen, Geldanlagen, Immobilieninvestments, Investments in Kryptomining, Investments in Edelmetalle, Vermögensverwaltung sowie Online-Brokerage-Dienste und Depotverwaltung angeboten. Den Anlegern wird auch die Depotführung für sogenannte „toxische Werte“ angeboten. Zudem werden den Anlegern Investitionen in Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten.

Die Tätigkeit des Depotgeschäfts und des Einlagengeschäftes wurde mit Bescheid der BaFin vom 31.05.2019 untersagt, die sofortige Einstellung dieses Einlagen- und Depotgeschäfts wurde angeordnet, die Abwicklung dieses Geschäfts wurde ebenfalls angeordnet. 

Aufgrund dieser Abwicklungsanordnung ist davon auszugehen, dass es der Firma Golden Horn Investment BV unmöglich ist, ihrem Geschäft weiter nachzugehen.

Anleger, die Gelder bei der Firma Golden Horn Investment BV angelegt haben, sollten unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Die Firma Golden Horn Investment BV betreibt ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin das Einlagen- und Depotgeschäft. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.

Betreibt ein Unternehmen unrechtmäßig ein solches Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäfts, so verletzt dies das Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz und führt damit nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft und die Verantwortlichen.

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Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

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