Goldenstate Investment BV: BaFin untersagt Geschäft! Anleger sollten handeln!

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Mit Bescheid vom 20.09.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Firma Goldenstate Investment BV das Betreiben des Einlagengeschäftes und des Depotgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung dieser unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Der Fall weist Parallelen zur Fa. Golden Horn Investment BV auf, deren Geschäft die BaFin bereits mit Bescheid vom 31.05.2019 untersagt hat (wir berichteten). Beide Firmen haben ihren Sitz an der gleichen Adresse. Das betriebene Geschäft ist faktisch identisch.

Die Goldenstate Investment BV hat über die Homepage goldenstate-investment.com Anlegern die Investition in Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Zudem wurden Investitionen in Aktien und Depotverwaltung angeboten. 

Die Tätigkeit des Depotgeschäfts und des Einlagengeschäftes wurde mit Bescheid der BaFin vom 20.09.2019 untersagt, die sofortige Einstellung dieses Einlagen- und Depotgeschäfts wurde angeordnet, die unverzügliche Abwicklung dieses Geschäfts wurde ebenfalls angeordnet. 

Aufgrund dieser Abwicklungsanordnung ist davon auszugehen, dass es der Firma Goldenstate Investment BV unmöglich ist, ihrem Geschäft weiter nachzugehen.

Anleger, die bei diesem Unternehmen Gelder investiert haben, sollten unverzüglich tätig werden und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Die Firma Goldenstate Investment BV betreibt ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin das Einlagen- und Depotgeschäft. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.

Betreibt ein Unternehmen unrechtmäßig ein solches Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäfts, so verletzt dies das Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz und führt damit nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft und die Verantwortlichen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

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