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Google-Bewertung strafbar? Strafanzeige erstatten ☝

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Das Schreiben einer schlechten oder falschen Google-Rezension kann strafbar sein, insbesondere wenn dabei Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt werden. Eine Strafanzeige gegen den Verfasser oder sogar gegen Google ist möglich, sollte die Plattform nicht zuvor die Chance zur Entfernung der strafbaren Bewertung erhalten haben. Es empfiehlt sich, Beweise zu sichern und mit Unterstützung eines Rechtsanwalts vorzugehen, der auch bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche helfen kann. Der Kauf von Google-Bewertungen stellt zudem eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und ist strafbar. Um dem Problem negativer Bewertungen zu begegnen, bietet sich statt einer Strafanzeige eher die anwaltliche Prüfung auf Löschungsmöglichkeiten an. Positive Bewertungen sollten durch authentische und ehrliche Kundenfeedbacks erzielt werden.

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Ist das Schreiben einer schlechten oder falschen Google-Rezension strafbar? Kann eine Strafanzeige sinnvoll sein? Nicht alle Fälle liegen gleich. 

Negative Bewertungen auf Google sind ärgerlich, und wenn die Bewerter es übertreiben, wollen sich die Bewerteten zu Recht dagegen wehren. 

Ich zeige auf, was es mit der Strafanzeige und der Frage, ob ein schlechter Google-Eintrag strafbar sein kann, auf sich hat. Bei Rückfragen höre ich gern von Ihnen – auch wenn Sie konkret und zeitnah rechtliche Unterstützung brauchen.


FAQ 40 wichtige Fragen und Antworten


Negative Bewertung auf Google kann strafbar sein! Achtung!

Ich mache es kurz: Wenn Sie auf Google eine schlechte Rezension schreiben, können Sie sich durchaus strafbar machen. Die bewertete Person oder das bewertete Unternehmen kann dann eine Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Oft wird auch die angebliche Anonymität oder ein Pseudonym Sie dann nicht schützen können.

Wann ist eine Google-Bewertung strafbar? Wenn in der Rezension strafrechtlich relevante Inhalte vorzufinden sind. Beispiele:

  1. Beleidigung: Eine Beleidigung liegt vor, wenn die Bewertung die Ehre oder das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens verletzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Bewertung wahr oder unwahr ist. Beispiele für beleidigende Bewertungen sind: "Absoluter Betrüger", "Unfreundlicher und inkompetenter Service", "Das Essen war eklig".
  2. Üble Nachrede: Eine üble Nachrede liegt vor, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Ruf einer Person oder eines Unternehmens zu schädigen. Dabei muss der Bewertende wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass die Tatsachen unwahr sind. Beispiele für üble Nachrede sind: "Der Chef ist ein Steuerhinterzieher", "Die Mitarbeiter sind alle faul und unfähig", "Das Hotel hat Bettwanzen".
  3. Verleumdung: Eine Verleumdung liegt vor, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, eine Person oder ein Unternehmen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder sie der Verachtung auszusetzen. Dabei muss der Bewertende wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass die Tatsachen unwahr sind. Beispiele für Verleumdung sind: "Der Arzt hat seine Patienten sexuell belästigt", "Die Firma ist pleite und zahlt keine Löhne mehr", "Das Restaurant hat Ratten in der Küche".

Weitere Straftatbestände sind denkbar. Ich kann nicht auf alle möglichen Straftatbestände eingehen. Fakt ist jedoch, dass eine Google-Bewertung sehr wohl und sehr schnell strafbar sein kann. Sie können aufgrund eines Eintrags bei Google eine Strafanzeige erhalten.


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Strafanzeige gegen bewertende Person sinnvoll? Oder gegen Google?

Wenn die Person, welche eine schlechte Bewertung veranlasst hat, die überdies strafrechtlich relevant ist, Ihnen bekannt sein sollte, kann eine Strafanzeige erstattet werden.

Hierzu wenden Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft oder überlassen dies Ihrem Rechtsanwalt. Auch kleine Vergehen können zur Anzeige gebracht werden, strafbar ist strafbar. Es kann jedoch sein, dass die Staatsanwaltschaft Sie auf den zivilrechtlichen Weg verweist.

Bei krassen Fällen ist aber sicher, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln wird. Dabei kommt es nicht darauf an, wie negativ oder schlecht die Rezension ausfällt, sondern inwieweit Straftatbestände dadurch erfüllt werden.

Die Strafanzeige kann gegen eine Ihnen bekannte Person, oder gegen Unbekannt gerichtet werden. Anonyme Täter können durch Sprachprofiler mitunter ermittelt werden. 

Zur Not kann die Strafanzeige sich auch gegen Google als Plattform richten. Dafür muss Google aber zuvor die Chance zur Entfernung der in Frage stehenden Rezension gegeben worden sein. Einfach eine strafbare Bewertung direkt gegen Google zur Strafanzeige bringen ist also nicht möglich.

Wie kann man eine Strafanzeige erstatten?

Wenn Sie glauben, dass eine negative Google-Bewertung strafbar ist, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Dazu müssen Sie folgende Schritte beachten:

  • Beweissicherung: Machen Sie einen Screenshot von der negativen Google-Bewertung und speichern Sie ihn ab. Notieren Sie sich auch das Datum und die Uhrzeit der Bewertung sowie den Namen oder das Pseudonym des Bewertenden.
  • Anzeigeerstattung: Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle oder senden Sie ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft. Schildern Sie den Sachverhalt und legen Sie den Screenshot als Beweis bei. Geben Sie auch Ihre persönlichen Daten sowie die Daten des Bewertenden an, soweit bekannt.
  • Rechtsbeistand: Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Sie bei der Anzeigeerstattung unterstützt und Ihre Interessen vertritt. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch helfen, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Bewertenden geltend zu machen, wie zum Beispiel Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Ist das Kaufen von Google-Bewertungen strafbar?

Google-Bewertungen sind ein wichtiger Faktor für die Sichtbarkeit und das Vertrauen von Online-Geschäften. Viele Kunden orientieren sich an den Sternen und den Kommentaren, die andere Nutzer hinterlassen haben, um sich für oder gegen einen Kauf zu entscheiden. Daher ist es verständlich, dass einige Anbieter versuchen, ihre Bewertungen zu verbessern, indem sie positive Rezensionen kaufen oder selbst schreiben. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und welche Konsequenzen drohen, wenn man dabei erwischt wird?

Die Antwort ist klar: Das Kaufen von Google-Bewertungen ist strafbar. Es handelt sich um eine Form der unlauteren Wettbewerbshandlung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Nach § 5 Abs. 1 UWG sind irreführende geschäftliche Handlungen unzulässig, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern oder anderen Marktteilnehmern zu beeinflussen. Das gilt auch für falsche oder manipulierte Bewertungen, die ein verzerrtes Bild von der Qualität oder dem Service eines Anbieters vermitteln.

Wer solche Bewertungen kauft oder selbst erstellt, kann nicht nur von Google abgestraft werden, indem die Bewertungen gelöscht oder das Profil gesperrt wird, sondern auch von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt oder verklagt werden. Die möglichen Strafen reichen von Unterlassungserklärungen über Schadensersatzforderungen bis hin zu Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen.

Daher ist es ratsam, sich von solchen Praktiken fernzuhalten und stattdessen auf ehrliche und authentische Bewertungen zu setzen, die das Vertrauen der Kunden stärken und die Reputation des Geschäfts erhöhen. 

Um mehr positive Bewertungen zu erhalten, kann man zum Beispiel seine zufriedenen Kunden aktiv dazu auffordern, eine Rezension zu hinterlassen, ihnen einen Anreiz wie einen Rabatt oder ein Geschenk bieten oder ihnen einen einfachen Zugang zu den Bewertungsplattformen ermöglichen. So kann man langfristig seinen Online-Erfolg sichern und sich rechtlich absichern.

Wie man effektiv Bewertungsprobleme bei Google löst – ohne Strafanzeige!

Eine Strafanzeige kann sich hinziehen und verläuft bei einer Strafanzeige gegen Unbekannt nicht selten ins Leere. Insofern sollten Sie die schlechte Bewertung, unter der Sie leiden, lieber juristisch anders angehen.

Wenn Sie eine negative Rezension bekommen haben, kann diese in vielen Fällen anwaltlich gelöscht werden. Ihr Rechtsanwalt prüft die Bewertung und wird, wenn es Löschungschancen gibt, einen juristisch fundierten Löschantrag bei Google einreichen. Ganz gleich, ob die Bewertung strafbar ist oder nicht.

Gern können Sie meiner Kanzlei die problematische Rezension zukommen lassen – ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. 

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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