Google Bewertungen ohne Kommentar (egal ob 1, 2 oder 3 Sterne) sind fast immer löschbar: Wir erklären wie!

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Bewertungen ohne Kommentar (insbesondere 1-Sterne und 2-Sterne) sind oft lästig und können in den meisten Fällen erfolgreich gelöscht werden. Mit diesem Beitrag möchten wir Ratschläge und Hinweise zur Bewältigung solcher negativer Rezensionen auf Google Maps geben.



Positive Bewertungen signalisieren dem Google-Algorithmus, dass ein Unternehmen oft besucht wird und bei Kunden beliebt ist. Dies führt zu einer höheren Platzierung in den Suchergebnissen und somit zu einer größeren Sichtbarkeit.


Schlechte Google-Bewertungen, insbesondere solche mit nur einem oder zwei Sternen und ohne Kommentar, können sich negativ auf das Unternehmen, seine Reichweite und sogar auf die Mitarbeiter auswirken. Dies trifft besonders zu, wenn die Bewertungen bestimmte Mitarbeiter ansprechen oder den "Service" im Allgemeinen kritisieren. Jedoch sind nicht alle negativen Google-Bewertungen (zum Beispiel gefälschte Bewertungen oder Bewertungen mit 1 ohne Kommentar) gerechtfertigt. Daher ist es ratsam, solche ungerechtfertigten Google-Bewertungen entfernen zu lassen.


Sind Sie selbst von negativen 1-Sterne oder 2-Sterne-Google-Bewertungen ohne Kommentar betroffen und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen?

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter ungerechtfertigter Google-Bewertung). Unsere Löschanträge werden innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung bei Google eingereicht.


Ein Urteil des Landgerichts Lübeck aus dem Jahr 2018 beschäftigt sich mit dem Thema "1-Sterne-Bewertung ohne Kommentar. In diesem Fall ging es genau um eine solche negative Google-Bewertung mit einem Stern und ohne Begründung. Der Kläger, ein Kieferorthopäde, hatte nicht den Verfasser der Bewertung, sondern direkt Google verklagt - mit Erfolg.


Das Landgericht Lübeck stellte fest, dass eine negative Google-Bewertung mit einem Stern und ohne Begründung das Ansehen des Klägers und seiner Dienstleistungen negativ beeinflussen kann. Eine solche Bewertung wird bei fehlender Grundlage immer als Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen. Da Google die Bewertungsplattform betreibt, kann es als mittelbare Störerin in Anspruch genommen werden. Daher wurde Google zur Löschung der negativen Google-Bewertung verurteilt, obwohl das Unternehmen die Bewertung nicht verfasst hatte.


Negative Google 1-Sterne-Bewertungen oder auch 2-Sterne-Bewertung ohne Kommentar erhalten? Hier ist unsere Erfahrung:


Wir sind auf die Löschung ungerechtfertigter negativer Google-Bewertungen spezialisiert (nicht nur 1-Sterne-Bewertungen, sondern auch 2- und 3-Sterne-Bewertungen, wenn diese ungerechtfertigt sind). Über die Jahre hinweg haben wir umfangreiche Erfahrungen mit Mandanten gesammelt, die von negativen Google-Bewertungen ohne Kommentar betroffen waren.

Mit unserer Unterstützung können Sie diese negativen Google-Bewertungen mit einem Stern und ohne Kommentar zügig, kosteneffizient und außergerichtlich entfernen lassen.


Warum sollten Sie ungerechtfertigte Google -Bewertungen ohne Kommentar nicht selbst löschen?


Wir raten grundsätzlich von der Selbstlöschung oder der Beauftragung von Agenturen aus folgenden Gründen ab:


1. Google neigt dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen aus eigener Erfahrung nicht so schnell oder gar nicht zu bearbeiten, im Vergleich dazu, wenn der Antrag auf Löschung der ungerechtfertigten Google-Bewertung von einem erfahrenen Anwalt eingereicht wird.


2. Die falsche Argumentation kann dazu führen, dass Google die Löschung der negativen Bewertung wahrscheinlich verweigert.


3. Angeblich auf die Löschung von negativen Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht befugt, diese zu löschen. Aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten darf die Löschung von negativen Bewertungen nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden (siehe LG Hamburg, Urteil vom 28.06.2019 – 315 O 255/18).


Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung ungerechtfertigter negativer Google-Bewertungen kennen wir alle Argumentationsstrategien und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung  zu erzielen. Wir haben bereits vielen Mandanten geholfen, 1-Sterne-Bewertungen bzw. 2-Sterne-Bewertungen ohne Kommentar zu löschen.


Wir bieten die Beanstandung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu einem günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. pro beanstandeter/eingereichter Google-Bewertung).


Nutzen Sie gerne auch unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla (0471/483 99 88 – 0), um uns Ihren Fall zu schildern. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google-Bewertungen erfolgreich löschen können.


Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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