Google Bewertungen kaufen (5 Sterne) 2024 oder lieber schlechte Bewertungen löschen lassen? Wir klären auf!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch wenn die Verlockung für den ein oder anderen groß sein mag: Wir erklären, weshalb das Kaufen von positiven Bewertungen auf Google (Maps) illegal ist und wieso das Löschen die bessere Alternative darstellt.


Eine einfache Google Recherche zu den Suchworten „Google Bewertung kaufen“ zeigt schnell viele Trefferergebnisse von Anbietern, die damit werben, positive Google Bewertungen gegen Geld zu vermitteln. Man kann durchaus sagen, dass sich ein regelrechtes Geschäftsfeld darum entwickelt hat, positive Google bewertungen, also 5-Sterne-Bewertungen, zu verkaufen.


Schnell stellt sich die Frage, ob ein Kauf von positiven Google Bewertungen (also von Bewertern, die keinen geschäftlichen Kontakt zum eigenen Unternehmen hatten, sondern nur bewerten, weil dafür bezahlt wird) sinnvoll und rechtlich zulässig ist.


Letztendlich ist dies nicht nur eine moralische, sondern vor allem eine rechtliche Frage. Eine Antwort auf diese Frage gibt das Wettbewerbsrecht, genauer gesagt der Anhang zu § 3 Abs. 3 und dort Nr. 23b sowie Nr. 23c UWG. Dort heißt es wie folgt:


„Folgende geschäftliche Handlungen sind gegenüber Verbrauchern stets unzulässig


…………….


23b. Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen
 die Behauptung, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen


23c. gefälschte Verbraucherbewertungen
 die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung“


Mit anderen Worten (nicht juristisch ausgedrückt) ist es wettbewerbswidrig, Bewertungen zu kaufen und diese im Google Profil veröffentlichen zu lassen.


Im Ergebnis raten wir somit nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen vom Kauf von Google Bewertungen ab.


Zum Glück gibt es auch andere und vor allem legale Wege, um den eigenen Bewertungsdurchschnitt zu verbessern.

Wir empfehlen, unberechtigte negative Google Bewertungen löschen zu lassen, um den Bewertungsdurchschnitt zu optimieren.


Bereits seit mehreren Jahren sind wir auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Betroffenen helfen können.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen kennen wir sämtliche Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung derartiger Bewertungen zu erzielen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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