GR-Mandantenreport: Betrug beim Online-Coaching

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Vor einigen Monaten hat meine Kanzlei begonnen, im Bereich des Online-Coachings Geschädigte zu vertreten. Mittlerweile führen wir über 100 Mandate in diesem Bereich. 

Wir haben dabei schon vielen unserer Mandanten helfen können, etwa in dieser Woche in einer Verhandlung vor dem LG München, in welchem wir einen Vergleich erzielt haben, der unserer Mandantin ca. 14.000,00 Euro Zahlungen erspart.

Ich muss sagen, dass es teilweise noch drastischer abgeht, als Böhmermann damals berichtet hat. Was unsere Mandanten uns mitteilen, zeichnet ein Bild vom Coaching-Markt, das tief blicken lässt. Selten habe ich eine derartige Anzahl fragwürdiger Vertragspraktiken gesehen. Man kann schon fast sagen, dass hier mit kriminellen Methoden gearbeitet wird. 

Dabei ist mir klar, dass es viele gute Coaches gibt, die ein seriöses Business betreiben und absolut geldwerte Kurse anbieten. Die Kunden dieser Coaches haben dann aber auch keinen Grund zum Anwalt zu laufen und ihr Geld zurückzuverlangen. Bei uns landen also wirklich nur Leute, die – auf Deutsch gesagt – „verarscht“ wurden. 

Gerade im Bereich des B2B-Coachings, etwa bei Kursen für Network-Marketing oder das sogenannte Dropshipping (also der Aufbau eines Online-Shops ohne eigenen Warenbestand) tummeln sich Anbieter, die ihren Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Das fängt bei der Werbung an.  

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Wer so wie ich (wenn auch aus anderen Gründen) Coaching und Coaches im Internet sucht, wird auf einmal in Social-Media und auf Webseiten mit Werbung von Coaches überhäuft. Es wird mithilfe von Google und Co. aggressives Tracking betrieben und überall tauchen Coaches auf – im Anzug oder Polo-Hemd und stets mit großen Versprechungen im Gepäck. Und die bekannten Bewertungsseiten vermitteln den Eindruck: Fünf Sterne! Der Coach versteht sein Handwerk! 

Ist der Erstkontakt erst hergestellt, dann, so berichten es unsere Mandanten, erfolgen Zoom-Calls und Telefonate, die als kostenlose Informationsveranstaltungen betitelt werden aber letztlich nur den Zweck haben, den Kunden zur Vertragsunterschrift zu überreden. Die Methoden sind penetrant, teilweise manipulativ und mehr. Potenzielle Kunden werden unter Druck gesetzt, ihr Selbstwertgefühl wird wechselweise untergraben und überhöht und der Coach inszeniert sich als persönlicher Weltenretter. Je fragiler die Kunde wirken, desto stärker werden sie zum Vertragsschluss gedrängt. Mich ärgert sowas oder sogar mehr: Ich finde das persönlich abstoßend. 

Was dann an „Coaching-Leistungen“ folgt, kann man kurz in zwei Buchstaben beschreiben: „BS“ 

Oder länger: Leere Marketing-Phrasen, die man in jedem Online-Marketing-Ratgeber besser dargestellt findet und viele Motivational-Speeches ohne den nötigen Unterbau. Und das ganze oft zum Preis eines Kleinwagens

Und wenn sich unsere Mandanten beschweren oder rechtliche Schritte androhen, wird nicht etwa nachgebessert. Nein, dann wird entweder dicht gemacht – vor allem wenn sich die Coaches großen Dienstleistern wie „Copecart“ bedienen, die vor allem die Aufgabe zu haben scheinen Ansprüche abzuwehren – oder aber noch „besser“: Die Coaches versuchen den Kunden noch ein Coaching zu verkaufen. Natürlich mit gleichem Ergebnis. 

Wie helfen wir unseren Mandanten? 

Zunächst einmal über die rechtlichen Mittel des Fernunterrichtsschutzgesetzes (s. dazu das bekannte Urteil des OLG Celle (Az.: 3 U 85/22)). Denn fast keiner der Anbieter verfügt über eine ZFU-Zulassung. Aber auch der Widerruf, eine Unwirksamkeit wegen Wucher oder Sittenwidrigkeit, eine Anfechtung wegen Täuschung oder schon das Fehlen eines Vertragsschlusses können Ansatzpunkte sein. Viele Anbieter zahlen auch schon auf das außergerichtliche Aufforderungsschreiben hin oder verzichten auf Ihre vermeintlichen Ansprüche.

Angesichts des Gebarens vieler Coaches werden wir hier im Interesse unserer Mandanten den ganzen Kanon des BGB ausschöpfen und uns auch nicht durch Abmahnungen einschüchtern lassen, Klarnamen der einschlägigen Coaches zu veröffentlichen. 


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Bei der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutzrecht. Mit der Expertise von über 30 spezialisierten Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei Ihren Mandanten in zahlreichen Rechtsgebieten an den Standorten Köln, Berlin, Essen und Wien zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeits- und Datenschutzrecht sowie Ansprüche im Abgasskandal spezialisiert. Und täglich beobachten wir, wohin sich die Bedürfnisse unserer Mandantschaft entwickeln, um auch morgen eine Antwort auf Ihre Fragen zu haben.

Foto(s): Pexels


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