Ghendler Ruvinskij mit Klagen zu Wohnmobilen vor dem BGH und OGH gegen Fiat erfolgreich

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Ghendler Ruvinskij hat in den vergangenen zwei Wochen mit zwei Klagen vor den obersten Zivilgerichten Deutschlands und Österreichs Erfolg gehabt. Darin ging es jeweils um Schadensersatzansprüche wegen manipulierter Wohnmobile


Das Urteil des Bundesgerichtshof stellt Schadensersatzpflicht fest

 Mit Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22 entschied der Bundesgerichtshof zum ersten Mal über die Schadensersatzpflicht bei Wohnmobilen. Er bestätigte darin seine zu PKW gefundene Rechtsansicht, dass betroffenen Wohnmobilbesitzern ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises zusteht, wenn im Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. 

Mit dem heutigen Urteil bestätigt der BGH, dass auch in Bezug auf Wohnmobile fahrlässiges Handeln Schadensersatzansprüche begründet. Das von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij geführte Verfahren war dabei das erste zum Wohnmobil-Abgasskandal. Und wie in zahlreichen weiteren Klageverfahren, war die Beklagte Fiat (Stellantis), deren Zugmaschinen in einem Großteil der Wohnmobile zum Einsatz kommen. 


BGH: Thermofenster ist illegale Abschalteinrichtung

 Gegenstand der Verhandlung war ein Wohnmobil der Firma Sunlight mit einem Basisfahrzeug des Typs Fiat Ducato 2,3 Liter Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug ist mit einer temperaturabhängigen Kontrollfunktion ("Thermofenster") versehen, mit der das Abgasverhalten des Fahrzeuges gesteuert wird. Nach Einschätzung des BGH handelt es sich bei dem verbauten Thermofenster um eine nach dem EU-Recht unzulässige und damit verbotene Abschalteinrichtung. Aufgrund dessen droht den betroffenen Fahrzeugen eine Betriebsbeschränkung oder sogar Fahrzeugstilllegung, verbunden mit einem massiven Wertverlust des Wohnmobils. 

 Der BGH stellte klar, dass Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Wohnmobils einen Schaden erlitten haben, weil diese Fahrzeuge der Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -stilllegung ausgesetzt sind. Der BGH bestätigt damit die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte. So haben unter anderem das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 27.10.2023 - Az. 3 U 83/22) und das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 15.09.2023 - Az. 8 U 29/23) Fiat zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Auch in diesen beiden Verfahren wurden die Kläger von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij vertreten.


Auch Oberster Gerichtshof Wien sieht Fiat eines Rechtsverstoßes überführt

Zudem entschied der Oberste Gerichtshof Wien am 20.11.2023  - 6 Ob 200/23i über einen Fall zu einem Fiat Nexxo Time T690G, dass unsere Mandanten im Jahr 2016 zum Preis von 77.000,00 Euro gekauft hatten. Das höchste Zivilgericht Österreichs wies die Revision von FCA Italy (Fiat) zurück und entschied damit, dass unserer Mandantschaft ein Schadensersatz in Höhe von 15.400,00 Euro zusteht.

Grund war, dass Fiat den Motor des Basisfahrzeug des Wohnmobils, einen Fiat Ducato,  durch eine Zeitschalteinrichtung manipuliert hatte und damit eine verbotene Abschalteinrichtung implementiert hatte.

 Demnach besteht nunmehr sowohl in Deutschland als auch in Österreich Rechtssicherheit dahingehend, dass das in Wohnmobilen mit einem Basisfahrzeug Fiat Ducato der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 (Produktionsjahre 2014 bis 2019) verbaute Thermofenster oder aber die verbaute Zeitschalteinrichtung unzulässig ist und betroffene Käufer einen Schadensersatzanspruch haben. 


Rechtliche Beratung aufgrund drohender Verjährung zu empfehlen

 Vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung sollten betroffene Verbraucher noch bis Jahresende Ihre bestehenden Schadensersatzansprüche gegen Fiat geltend machen.

Vom Wohnmobil-Abgasskandal Betroffene können sich dafür kostenfrei und unverbindlich von der Kanzlei Ghendler Ruvinskij beraten lassen. Sollten Sie für eine anwaltliche Beratung zum Thema interessieren, absolvieren Sie unseren Schnellcheck und vereinbaren Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Falles können Sie uns auch jederzeit gerne per E-Mail kontaktieren über kontakt@gr-anwalt.de oder wien@anwalt-kg.at für Österreich.



Die Kanzlei GHENDLER RUVINSKIJ gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands und Österreichs

Bei der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutzrecht. Mit der Expertise von über 30 spezialisierten Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei Ihren Mandanten in zahlreichen Rechtsgebieten an den Standorten Köln, Berlin, Essen und Wien zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeits- und Datenschutzrecht sowie Ansprüche im Abgasskandal spezialisiert. Und täglich beobachten wir, wohin sich die Bedürfnisse unserer Mandantschaft entwickeln, um auch morgen eine Antwort auf Ihre Fragen zu haben.

Foto(s): pixabay


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