Green Wave Materials: Horseman Group! Es eilt! Anwaltinfo

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Beim Anbieter für Kapitalanlagen Green Wave Materials Corp., der z.B. im Bereich umweltfreundlicher Kunststoff, Bio-Pet, tätig sein will, mit Sitz in Edmonton, Kanada, mehren sich die Merkwürdigkeiten, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin Anleger aufhorchen lassen sollten und dazu bewegen sollten, umgehend rechtliche Schritte zu prüfen.

Nicht nur die Warnhinweise der Bafin vom 09.08.2022, geändert am 14.09.2022 und seitdem bestandskräftig, in denen mitgeteilt wurde, dass sie das öffentliche Angebot von Aktien der Green Wave Materials Corp. untersagt hätte, weil die Green Wave Materials Corp. keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers veröffentlicht hätte, der die nach Art. 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angeben enthalten würde, ließen aufhorchen.

So erfolgten in dem Zusammenhang auch schon Warnhinweise, in denen eine "Börsen AG" vor Anrufen und Token-Angeboten durch angebliche Makler im Namen der Börse Hamburg warnte, die aber in keiner Weise von der Börse Hamburg initiiert seien.

Inzwischen wird Anlegern, die bei Green Wave Materials investiert haben, seit kurzem angeboten, dass ein "Käufer" das Aktienpaket des Anlegers aufkaufen würde und der Anleger bei diesem Kauf somit hohen Gewinn erzielen bzw. seinen Einsatz vervielfachen können sollte. 

Voraussetzung aber: Der bisherige Anlagebetrag des Anlegers bei Green Wave Materials sei zu niedrig und er müsse vom Anleger nochmals deutlich aufgestockt werden, damit ein Aufkaufangebot gemacht werden könne, sprich, der Anleger müsse nochmals weiteres Geld überweisen.

Als Käufer tritt laut einer vorliegenden "Kaufabsichtserklärung/letter of intent" dabei eine Horseman Group auf, genauer gesagt eine "Horseman Capital Management Ltd." mit Sitz, man höre und staune, in Hongkong und angeblicher Registrierung in den USA, England und Wales. Auch eine angebliche Registernummer wurde angegeben.

Schön und gut, in dem vorliegenden Schreiben fällt aber auf, dass schon ein  dicker Rechtsschreibfehler vorhanden ist - "International Commurce Centre" statt "International Commerce Centre" geschrieben wurde und keine Website angegeben wurde. In einem anderen Schreiben an einen weiteren Anleger wurde der Rechtsschreibfehler inzwischen korrigiert und eine Website angegeben.

Bei der angegeben Website-Adresse fällt jedoch auf, dass kein Impressum vorhanden ist.

Weiter ist höchst zweifelhaft, ob die angegebene Cormpany number wirklich zu Horseman Capital Management gehört.

So soll die angebliche Horseman Group  (Horseman Capital Management Ltd) zwar über eine Company number verfügen und in den "USA, England and Wales" registriert sein und auch über eine Adresse in Hongkong verfügen, aus welchem Land die Company number stammen soll, wird aber pflichtwidrig nicht angegeben.  In Hongkong ist aber die Horseman Group unter der angegebenen Company number nicht registriert, wie Recherchen ergaben, und  auch in England nicht, hier gibt es zwar ein Unternehmen mit der von der Horseman Group angegebenen Company number, allerdings nicht die Horseman Group, sondern eine R... C... I . Ltd. 

Doch es kommt noch besser: Einem Anleger, der inzwischen weiteres Geld aufgrund des Aufkaufangebots der Horseman Group überwiesen hatte, wurde inzwischen von dieser mitgeteilt, dass das Geld für das Aktienpaket von der Horseman Group gegenwärtig noch nicht ausbezahlt werden könne wegen der aktuellen Russlandaktionen. Warum die Russland-Aktionen ein Problem sein sollen, ist leider rätselhaft.

Anleger von Green Wave Materials, denen ein Aufkaufangebot de Horseman Group, "Horseman Capital Management Ltd"" gemacht wurde, müssen leider befürchten, einem unseriösen oder gar betrügerischen Angebot der "Horseman Group" zum Opfer gefallen zu sein und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend handeln, um ihr aufgrund dieser "Kaufabsichtserklärung" der Horseman Group überwiesenes Geld zu sichern. Eile dürfte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten sein, um die überwiesenen Gelder zu sichern.

Betroffene Anleger, die bei Green Wave Materials Corp. Geld investiert haben und/oder weiteres Geld aufgrund der Kaufabsichtserklärung der Horseman Capital Management Ltd., können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



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