GreenRock: BaFin verbietet Aktienangebot

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft regelmäßig Wertpapierprospekte. Am 8. Juli 2022 stellte die BaFin fest, dass die Unternehmen GreenRock Eco Ventures Corp. sowie Green Rock Associates LLC. gegen die EU-Prospektverordnung verstoßen und sprach zum Schutz der Anleger ein Vertriebsverbot in Deutschland aus. Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Werbung mit Nachhaltigkeit

GreenRock Eco Ventures Corp. ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Vancouver, Kanada, während Green Rock Associates LLC ihren Sitz in New Jersey USA hat. Beide Unternehmen gehören zu einer global tätigen GreenRock-Gruppe und setzen mit ihren Investitionen nach eigenen Angaben ausschließlich auf aussichtsreiche und nachhaltige Unternehmen. Auf ihrer Webseite werben sie vor allem damit, Menschen durch nachhaltige Anlagestrategien zu finanziellem Wohlstand zu verhelfen. Das klingt für Anleger, denen die Nachhaltigkeit ihrer Anlage wichtig ist, perfekt.

Rückabwicklung bei fehlendem Prospekt

Ob sich diese Anlageziele verwirklichen lassen, steht durch das Eingreifen der BaFin infrage. 

In Deutschland dürfen Aktien nur dann angeboten werden, wenn ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Dieser Prospekt muss die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthalten. Die BaFin prüft, ob der Prospekt den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt und verständlich sowie widerspruchsfrei ist. Bei Unrichtigkeit oder einem komplett fehlenden Prospekt kann gemäß §§ 9, 10, 14 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) eine Haftung der Prospektverantwortlichen bestehen. Vorliegend hat die GreenRock Group überhaupt keinen Prospekt veröffentlicht, so dass die Aktien ohne BaFin-Erlaubnis angeboten wurden. In diesem Fall kommen gegen Anbieter und Emittenten Rückabwicklungsansprüche in Betracht.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

Die Warnung der BaFin ist regelmäßig ein starkes Alarmsignal. Wenn auch Sie befürchten müssen, ungeprüfte Produkte gekauft zu haben oder sogar auf eine Betrugsmasche hereingefallen zu sein, prüfen wir Ihre Angelegenheit auf Erstattungs- und Schadensersatzansprüche. Anleger haben ab Kenntnis drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch mit der Fachanwältin der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Sie erreichen uns:   

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

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