Gründung einer Stiftung in Berlin, Nürnberg, Koblenz und Flensburg: sowie bundesweit
- 3 Minuten Lesezeit

Stiftung gründen: So gelingt die rechtssichere und nachhaltige Umsetzung
Eine Stiftung zu gründen, ist eine der nachhaltigsten Möglichkeiten, um gesellschaftliche, kulturelle oder wissenschaftliche Projekte langfristig zu unterstützen. Doch die Gründung einer Stiftung ist mit rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen verbunden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind und worauf Sie besonders achten sollten.
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1. Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet wird, um einen festgelegten Zweck dauerhaft zu erfüllen. Anders als Vereine oder Gesellschaften hat eine Stiftung keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern wird durch ein Organ (z. B. den Stiftungsvorstand) verwaltet.

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2. Arten von Stiftungen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
Rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts: Diese haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Treuhandstiftungen: Diese haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden von einem Treuhänder verwaltet.
Gemeinnützigen Stiftungen: Diese dienen einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck und profitieren von steuerlichen Vorteilen.
Familienstiftungen: Diese dienen der Versorgung einer Familie und sind steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
3. Schritte zur Stiftungsgründung
a) Stiftungszweck festlegen
Der Zweck einer Stiftung muss klar und dauerhaft erreichbar sein. Ein unklarer oder zu weit gefasster Zweck kann dazu führen, dass die Stiftungsaufsicht die Genehmigung verweigert.

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b) Stiftungskapital bestimmen
Eine rechtsfähige Stiftung benötigt ein ausreichend hohes Grundkapital, um ihre Zwecke nachhaltig erfüllen zu können. Die meisten Bundesländer setzen ein Mindestkapital von 50.000 bis 100.000 Euro voraus, bei gemeinnützigen Stiftungen ist häufig mehr erforderlich.
c) Satzung erstellen
Die Satzung ist das zentrale Dokument der Stiftung und enthält unter anderem:
Namen und Sitz der Stiftung
Zweck der Stiftung
Vermögensausstattung
Regelungen zur Stiftungsverwaltung
Vorgaben zur Mittelverwendung
d) Stiftungsaufsicht und Anerkennung
Eine rechtsfähige Stiftung muss von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes anerkannt werden. Dabei prüft die Behörde, ob die Satzung mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt.

Kosten der Beratung
- Unsere Vergütung richtet sich branchenüblich und transparent nach dem Aufwand.
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e) Steuerliche Anerkennung
Um als gemeinnützige Stiftung steuerliche Vorteile zu erhalten, muss das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Stiftung prüfen. Dazu muss die Stiftung ihren Zweck ausschließlich und unmittelbar im Sinne der Abgabenordnung (AO) verfolgen.
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4. Vorteile einer Stiftung
Langfristige Vermögenssicherung: Eine Stiftung bietet die Möglichkeit, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen.
Steuervorteile: Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und können Spendenbescheinigungen ausstellen.
Gesellschaftliches Engagement: Mit einer Stiftung können Sie langfristig einen positiven Einfluss auf Gesellschaft, Umwelt oder Wissenschaft ausüben.
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Fachanwalt Björn-Michael Lange
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
- Mitglied der AG Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
- Studium in Bonn
5. Fazit
Die Gründung einer Stiftung erfordert eine sorgfältige Planung und rechtliche Prüfung. Wer diesen Weg beschreitet, kann jedoch sicherstellen, dass sein Engagement langfristig und nachhaltig Wirkung zeigt. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, um Fallstricke zu vermeiden und die rechtssichere Umsetzung Ihrer Stiftungsidee zu gewährleisten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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