Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gut versichert: Welchen Versicherungsschutz braucht meine Familie?

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Ist man allein, muss man versicherungstechnisch nur an sich selbst denken. In einer Beziehung - mit oder ohne Trauschein - und in einer gemeinsamen Wohnung ändert sich das bereits. Spätestens aber, wenn aus einem Paar eine Familie wird, ist es höchste Zeit darüber nachzudenken, welche Versicherungen Sinn machen und welche nicht, damit Heim und Familie bestens abgesichert sind.

Lesen Sie im ersten Teil: Tipps zu den wichtigsten Versicherungen für die Familie, Versicherungen fürs Kind.

Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2009 muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland über eine Krankenversicherung verfügen, egal wie klein diese Person auch noch ist.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) z. B. eines Angestellten sind Kinder bei den Eltern automatisch mitversichert, wenn beide Eltern in der GKV versichert sind. In dieser Familienversicherung sind aber auch volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie in der Ausbildung sind. Volljährige Kinder ohne eigenes Einkommen oder mit Minijob (max. 400 Euro) sind bis zum 23. Lebensjahr mitversichert.

Sind beide Eltern oder ist ein Elternteil privat krankenversichert, müssen Kinder extra versichert werden, entweder freiwillig gesetzlich oder privat.

Tipp: Viele zahnärztliche Behandlungen bzw. nicht zwingend notwendige kieferorthopädische Behandlungen werden oft von der GKV nicht ersetzt und sind oft sehr teuer. Hier lohnt sich im Zweifel der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für die Kinder.

Ausbildungsversicherung

Die Kosten für die Ausbildung der Kinder können die Familienkasse schwer belasten. Für Eltern, die hier vorsorgen wollen, gibt es die sogenannte Ausbildungsversicherung.

Sie ist eine Sonderform der Kapitallebensversicherung zugunsten eines Kindes, die aber auch mit ähnlichen Schwierigkeiten, wie z. B. langen Laufzeiten und hohen Kosten, verbunden ist. Zum Ende der Laufzeit bekommt das Kind einen festgelegten Betrag ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, entfällt die Beitragszahlungspflicht, der Vertrag läuft weiter bis zur Auszahlung der garantierten Summe und sichert somit die Ausbildung des Kindes ab.

Tipp: Hier ist die Rendite niedrig und die Verträge sind meist recht unflexibel. Normale „Sparmodelle" sind deswegen oft die bessere Wahl.

Unfallversicherung

Kommt es zu einem Unfall, versichert die Krankenversicherung die Kosten der Heilbehandlung der versicherten Person, so viel ist klar. Für Folgekosten des Unfalls (wie z. B. Hausumbauten bei einer bleibenden Behinderung) kommt die Krankenversicherung hingegen nicht auf. Deswegen ist eine Unfallversicherung unabdingbar, gerade auch für Kinder.

Kinder sind zwar auf dem Weg zur Schule und in der Schule automatisch durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung unfallversichert. Das gilt aber eben nur für die Schule und die Schulwege, nicht aber für die Freizeit. Hier ist ein Kind nicht automatisch unfallversichert. Eltern sollten ihr Kind deshalb entweder in den eigenen Vertrag der Unfallversicherung mit aufnehmen lassen oder einen eigenen Unfallversicherungsvertrag für das Kind abschließen.

Tipp: Alternativ zur Unfallversicherung kann man auch Invaliditätsversicherungen abschließen. Diese Versicherungen greifen nicht nur, wenn der Versicherte einen Unfall erleidet, sondern auch, wenn die Person, z. B. durch eine schwere Krankheit, die nicht von einem Unfall ausgelöst wird, dauerhaft geschädigt wird.

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema