Gute Nachrichten für Anleger mit Beteiligungen an der DBVI AG mit Darlehen der Privatbank Reithinger

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Die geschlossenen Immobilienfonds Deutsche Beamten Vorsorge Immobilienholding AG & Co. Deutschlandfonds KG und Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG sind seit Jahren Gegenstand in den Medien.

Die meisten Anleger haben ihre Beteiligungen nebst einhergehender Finanzierung als einfaches „Gesamtpaket" erworben. Der Anleger musste für seine Finanzierung nicht einmal zur Bank gehen - die damaligen Kreditverträge mit der C & H Wiesbaden AG (Credit & Handelsbank Wiesbaden AG) wurden für den Anleger von der Treuhandgesellschaft Procurator unterzeichnet. Die von Klaus Thannhuber gegründete DBVI AG hatte in den letzten Jahren stets Verluste in Millionenhöhe zu verzeichnen, die Privatbank Reithinger war von Thannhubers Credit & Handelsbank Wiesbaden AG übernommen worden. Im Jahr 2006 verhängte die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot über die Privatbank Reithinger, anschließend wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet.

Die Oberlandesgerichte Frankfurt und Hamm urteilten zunächst, dass die Darlehensverträge, die die Treuhandgesellschaft Procurator für die Beteiligung der Anleger an der 1. und 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG abgeschlossen hatten, aufgrund eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam seien. Leider stellte der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2009 fest, dass die Verträge doch wirksam sind.

Nunmehr können Anleger der DBVI AG wieder Hoffnung schöpfen: Das OLG München hat Anlegern in zwei Entscheidungen Schadensersatzansprüche zugesprochen, weil die Privatbank Reithinger und die Procurator Treuhand GmbH nach Ansicht der Richter eine Aufklärungspflicht dahingehend getroffen habe, dass sie die Anleger über die Verknüpfungen der DBVI AG und der Bank aufzuklären hatten. Die Gefahr einer Interessenkollision zum Nachteil der Anleger sei durch die Verknüpfung gegeben gewesen (Urteil vom 24.02.2009, 5 O 4336/08 und Urteil vom 10.11.2009, 5 O 4784/08).

Anleger, die sich betroffen fühlen und noch nichts unternommen haben, insbesondere solche, die weiterhin ihr Darlehen bedienen, sollten ihre Ansprüche von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.


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