Habe ich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach der Kündigung?

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Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Einmalzahlung des Arbeitgebers infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Eine Abfindungszahlung wird in der Regel freiwillig von dem Arbeitgeber bezahlt. In bestimmten Fällen kann sich aber auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung ergeben:

Anspruch bei betriebsbedingten Kündigungen 

Wurde dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, hat dieser unter der Voraussetzung eines entsprechenden Hinweises der Arbeitgeberseite die Wahl zwischen einer Kündigungsschutzklage oder - mit Verstreichenlassen der Klagefrist - einer Abfindungszahlung nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Eine betriebsbedingte Kündigung kann wirksam in Fällen erklärt werden, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse nicht weiter in dem Betrieb beschäftigen kann. Eine Abfindung wird erst dann ausgezahlt, wenn die Klagefrist (3 Wochen)  für eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers verstrichen ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, sobald die Klagefrist verstrichen ist. Die Höhe der Zahlung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Anspruch bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses 

Mitunter kann auch im Zuge eines Kündigungsschutzverfahrens ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung entstehen. Voraussetzung ist zunächst, dass sich die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz als sozial ungerechtfertigt erweist. Ein Anspruch auf Abfindung ergibt sich auf dieser Grundlage dann, wenn entweder der Arbeitnehmer das an sich fortbestehende Arbeitsverhältnis trotzdem auflösen möchte, weil eine Fortsetzung für ihn unzumutbar ist oder der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragt, soweit aus betrieblichen Gründen eine weitere sinnvolle Zusammenarbeit nicht zu erwarten steht.

Anspruch gemäß Sozialplan 

Sind in einem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat, soweit ein solcher besteht, einen Sozialplan beschließen. Der Sozialplan ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und mildert die sozialen Folgen einer Betriebsänderung für die Arbeitnehmer ab. In den meisten Fällen enthält der Sozialplan auch Regelungen hinsichtlich einer Abfindung. Die Abfindungshöhe bemisst sich anhand verschiedener Kriterien und einer im Sozialplan festgelegten Formel.

Nachteilsaugleich 

Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung kann sich ferner aus einem Nachteilsausgleich ergeben. Besteht in dem Betrieb ein Betriebsrat und weicht der Arbeitgeber von einem mit diesem vereinbarten Interessenausgleich über eine geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund ab, so kann der Arbeitnehmer im Falle seiner Entlassung, soweit diese aufgrund der Abweichung erfolgt, eine auf die Zahlung einer Abfindung gerichteten Klage erheben.

Abfindungsvergleich 

Insbesondere bei einem unklaren Ausgang einer Kündigungsschutzklage wird das Verfahren oftmals einvernehmlich durch einen Vergleich beendet. Der Arbeitnehmer gibt seinen Arbeitsplatz auf, woraufhin ihm im Gegenzug von dem Arbeitgeber häufig eine Abfindung gezahlt wird. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Abfindung folgt dann aber aus dem geschlossenen Vergleich und nicht (direkt) dem Umstand der vorangegangenen Kündigung.  

Tarifvertrag 

Bei Betriebsänderungen sehen Tarifverträge, soweit diese auf das betreffende Arbeitsverhältnis Anwendung finden, mitunter Abfindungen für die Arbeitnehmer vor. Unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung, werden die vereinbarten Abfindungen an die Arbeitnehmer bezahlt.

Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer im Falle der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung zu. In den vorgenannten Fällen und unter den jeweils gesondert zu prüfenden Voraussetzungen kann jedoch ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung entstehen. Die Höhe der Abfindung ist von Fall zu Fall unterschiedlich hoch. Die Abfindung wird in der Regel jedoch höher ausfallen, je länger der Arbeitnehmer beschäftigt ist und je mehr er verdient.

In der Praxis wird die Höhe der Abfindung jedoch meistens ausgehandelt, weshalb ein gutes Verhandlungsgeschick von Vorteil ist.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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