Haben Sie negative Jameda Bewertungen erhalten - wie und wann ist eine Löschung der Bewertung möglich?

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In der heutigen digitalen Welt sind Plattformen wie Jameda jedem ein Begriff. Insbesondere für Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, können negative Patientenmeinungen auf Jameda den Ruf gefährden. Patienten können nach niedergelassenen Ärzten suchen und diese anhand verschiedener Kriterien bewerten. Das Problem dabei ist, dass zufriedene Patienten oft nicht motiviert sind, eine Bewertung abzugeben, während bereits bei etwas längeren Wartezeiten emotionale Reaktionen auftreten und negative Bewertungen auf Jameda hinterlassen werden. Dies verzerrt die Außenwahrnehmung Ihrer Praxis und spiegelt möglicherweise nicht den tatsächlichen Zufriedenheitsgrad Ihrer Patienten wider. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um mit schlechten Bewertungen umzugehen und Ihren Ruf zu schützen.


Jameda Bewertungen– Grenzen zulässiger Bewertungen?

Als Arzt oder Ärztin fragt man sich oft, was man sich eigentlich alles gefallen lassen muss, wenn es um Bewertungen auf Jameda geht. Die gute Nachricht ist, dass Ärzte keineswegs schutzlos jeder Kritik ausgeliefert sind. Es gibt gewisse Regeln, an die sich der bewertende Patient halten muss.


Insbesondere dürfen Bewertungen keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten. Es ist erlaubt, eine Meinungsäußerung oder Wertung abzugeben, solange diese nicht beleidigend ist oder sich ausschließlich auf einen persönlichen Angriff gegenüber dem Arzt beschränkt.


Immer wieder kommt die Frage auf, ob Patienten überhaupt anonym bewerten dürfen. Es ist erlaubt, dass Patienten auf Jameda anonym bleiben und ihre Klarnamen nicht angeben. Sie haben die Möglichkeit, ein Pseudonym zu nutzen.


Diese Entscheidung wurde auch vom Bundesgerichtshof im Jahr 2014 bestätigt, als das Urteil gefällt wurde, dass Jameda im Streitfall die über den Bewerter gespeicherten Daten nicht herausgeben muss (BGH, Urteil v. 1.7.2014, Az. VI ZR 345/13 – Sanego).


Schlechte Bewertung auf Jameda erhalten? So reagieren Sie richtig!

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine schlechte Bewertung erhalten haben, dann ist es logisch, dass diese verschwinden soll. Jedoch sollten Sie dabei einige Dinge beachten:


Sollten Sie die schlechte Bewertung öffentlich kommentieren?  

Die Frage, ob man als Arzt öffentlich auf Bewertungen reagieren sollte, beschäftigt viele. Doch Vorsicht ist geboten, denn viele Ärzte machen den Fehler, auf Bewertungen zu antworten und bestätigen damit indirekt das Prüfverfahren von Jameda. Dadurch können die Bewertungen unlöschbar werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass öffentliche Kommentare auch rechtliche Konsequenzen haben können.


Trotzdem ist die Idee, eine Stellungnahme zu verfassen, nicht immer unbedingt schlecht. Manchmal kann eine Stellungnahme oder sogar eine Entschuldigung beim betroffenen Patienten Wunder wirken und auch potenziell neue Kunden positiv beeinflussen. Es ist wichtig zu bedenken, dass schlechter Service menschlich sein kann und Irrtümer vorkommen. In solchen Fällen kann eine Stellungnahme ein positives Zeichen setzen.

Es ist auch zu beachten, dass Jameda selbst ein Interesse daran hat, dass die Plattform nicht nur positive Bewertungen enthält, sondern auch negative.


Achtung: Die Schweigepflicht muss beachtet werden!

Bei der Bewertung von Jameda steht der betroffene Arzt vor einem weiteren gravierenden Problem, das gegen eine Kommentierung spricht: Um den Vorwürfen des Patienten substantiiert entgegentreten zu können, müsste er oft vertrauliche Informationen preisgeben, die über das bereits Veröffentlichte hinausgehen. Allerdings unterliegt er gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB der ärztlichen Schweigepflicht, deren Verletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht ist.


Die ärztliche Schweigepflicht umfasst wichtige Aspekte wie den Umstand der Behandlung beim Arzt, den Namen des Patienten, alle zur Patientenakte gehörenden Krankendaten, vertrauliche Informationen, die der Patient dem Arzt anvertraut hat (einschließlich Gedanken, Meinungen, familiärer, beruflicher und finanzieller Verhältnisse), Drittgeheimnisse (z.B. Informationen über die Erkrankung eines Freundes, die der Patient teilt) sowie Beobachtungen des Arztes, die im Rahmen der Behandlung gemacht wurden (z.B. bei Hausbesuchen oder Streitigkeiten in der Praxis).


Seit dem 25. Mai 2018 gilt neben der ärztlichen Schweigepflicht in Bezug auf Gesundheitsdaten auch der Art. 9 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die Verletzung dieser Bestimmungen kann gem. Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 20.000.000 EUR oder im Fall von Unternehmen von bis zu 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.


Streng genommen darf der Arzt also nicht einmal gegenüber Jameda bestätigen, dass eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung war. Wenn er jedoch dem scheinbar gut gemeinten Hinweis von Jameda in den standardisierten E-Mails folgt und die Bewertung kommentiert, setzt er sich sogar der Gefahr einer strafrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Verfolgung aus.


Deswegen gilt: lieber gegen Bewertung vorgehen

Am sichersten ist es aufgrund der oben genannten Punkte immer, die Bewertung anzugreifen und löschen zu lassen und nichts ohne rechtliche Beratung zu kommentieren.


Wann muss eine Jameda Bewertung gelöscht werden?

Es ist wichtig zu wissen, gegen welche Art von Bewertungen erfolgreich vorgegangen werden kann. Für ein Löschungsverlangen kommen grundsätzlich zwei Aspekte in Betracht.


Erstens kann die Bewertung bereits rechtswidrig sein, weil sie beispielsweise unwahr oder beleidigend ist. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Jameda, die Bewertung zu beseitigen, um selbst nicht in Haftung zu geraten.


Oder Jameda hat in seinen eigenen Nutzungsbedingungen bestimmte Punkte festgelegt, die dazu führen, dass die Bewertung gelöscht werden muss.


Sie als Arzt müssen keine rechtswidrigen Äußerungen auf einem Bewertungsportal dulden. Eine Äußerung ist rechtswidrig, wenn der Verfasser unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet. Auch Meinungsäußerungen können rechtswidrig sein, insbesondere wenn es sich um Schmähkritik handelt, die primär darauf abzielt, die Person herabzusetzen, anstatt sich mit der Sache auseinanderzusetzen.


Oft wird kritisiert, dass der Arzt falsch oder unnötig behandelt, einen Notfall abgewiesen oder nicht ausreichend aufgeklärt habe. Diese Aussagen sind beweisbar und damit Tatsachen. Unwahre Tatsachen dürfen nicht verbreitet werden. Darunter fallen auch unvollständige oder verfälschende Darstellungen, bei denen der Verfasser wesentliche Details weglässt und dadurch den Sachverhalt verzerrt. Teilweise werden dem Arzt auch falsche Zitate unterstellt, was ebenfalls unzulässig ist.


Wann genau muss eine Bewertung gelöscht werden? Hier sind einige Fälle zu beachten:


  • Die Bewertung ist unzutreffend.
  • Es liegt eine Mehrfachbewertung vor.
  • Sie kennen den anonymen, angeblichen Patienten nicht.
  • Es werden die Behandlungskosten kritisiert.
  • Es gab keinen Behandlungskontakt, sondern nur Vorgespräche.
  • Der bewertete Arzt war nicht der behandelnde Arzt.
  • Die Bewertung enthält Schmähkritik.
  • Der Arztbesuch liegt schon lange zurück..
  • Es werden angebliche, objektive Behandlungsfehler behauptet.
  • Der Arzt kann sich aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht ausreichend verteidigen.


Schlechte Bewertung – wie am besten vorgehen?


Wenn Ärzte mit einer schlechten Bewertung auf Jameda konfrontiert sind, gibt es Möglichkeiten, diese zu löschen. Folgende Schritte können Sie dabei vornehmen:


  • Vorgehen gegen Jameda direkt:

Um eine Bewertung bei Jameda löschen zu lassen, klicken Sie einfach auf den Link „Problem melden“ und füllen dann das Meldeformular aus. Dabei ist es ist wichtig, dass Sie dort gut und ausführlich begründen, warum diese Jameda-Bewertung gelöscht werden sollte. Aber Achtung: Die ärztliche Schweigepflicht muss in jedem Fall beachtet werden! Eine einfache Unzufriedenheit reicht in der Regel nicht aus, um eine Bewertung löschen zu lassen. Nach dem Absenden des Formulars wird die Meldung sowie die entsprechende Bewertung hinsichtlich der Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen überprüft. Während der Prüfung ist die Bewertung nicht sichtbar und wird danach entweder wieder veröffentlicht oder endgültig gelöscht oder an den Bewerter weitergeleitet.


  • Rechtsverletzung und Verantwortung von Jameda:

Sobald Jameda Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat, ist das Unternehmen auch verantwortlich und muss die Bewertung inhaltlich prüfen und an den Bewerter weiterleiten. Hat Jameda Kenntnis vom Rechtsverstoß, können Sie als betroffener Arzt, Jameda kostenpflichtig abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn keine entsprechenden Reaktionen erfolgen. Wird dann keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, so kann der bestehende Anspruch, die Jameda Bewertung löschen zu lassen, im Eilverfahren oder auch im regulären Hauptsacheverfahren – inklusive der Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten – gerichtlich durchgesetzt werden.


  • Vorgehen gegen den Patienten direkt:

Alternativ können Sie neben Jameda auch den bewertenden Patienten auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dies kann sogar gleichzeitig zu dem Verfahren mit Jameda geschehen. Während Jameda hauptsächlich wirtschaftliche Interessen verfolgt und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermeiden möchte, können beim Patienten Emotionen eine Rolle spielen und zu irrationalen Entscheidungen führen..


Es empfiehlt sich, wie folgt vorzugehen, wenn Sie mit einer schlechten Bewertung konfrontiert sind:


  1. Besser bei einer ungerechtfertigten negativen Bewertung gar nicht reagieren und sich stattdessen darum bemühen, die Rezension löschen zu lassen. Dies kann der erste Schritt sein, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
  2. Informieren Sie Jameda über die Situation und nehmen Sie gegebenenfalls eine Abmahnung und eine Unterlassungsverfügung oder -klage gegenüber Jameda vor. Dadurch können Sie das Unternehmen dazu auffordern, die Bewertung zu entfernen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
  3. Falls erforderlich, können Sie auch eine Abmahnung und eine Unterlassungsverfügung oder -klage gegenüber dem bewertenden Patienten einreichen. Eine einstweilige Verfügung sollte aber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis eingereicht werden.
  4. Prüfen Sie sorgfältig, ob es angemessen ist, die Bewertung zu kommentieren. Dies sollte jedoch mit Vorsicht erfolgen, da eine falsche oder unpassende Reaktion möglicherweise negative Auswirkungen haben kann.


Erfahren, schnell und zuverlässig


Wenn Sie auch eine schlechte Bewertung auf Jameda erhalten haben, dann helfe ich Ihnen gerne! Als spezialisierte Anwältin bin ich seit Jahren mit den Rechtsproblemen vertraut. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch und ich bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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