Haben Sie schon mal über Altersteilzeit nachgedacht?

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Ab 55 können Sie in Altersteilzeit gehen, Voraussetzung: Sie waren innerhalb der letzten 5 Jahre (1080 Kalendertage) vor der Altersteilzeit versicherungspflichtig beschäftigt. Außerdem bleibt Ihnen noch mindestens drei Jahre Zeit bis zu Ihrer Rente. 

Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern einen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand verschaffen. Wir erklären Ihnen, was wichtig ist.

Altersteilzeitmodelle

Für die Gestaltung der Altersteilzeit stehen zwei Modelle zur Verfügung:

Modell 1: das Gleichverteilungsmodell

Arbeitszeit und Arbeitsentgelt werden um 50 % reduziert. Dabei kann die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich absprechen, wie sie die verbliebene Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum verteilen möchten. Die Gestaltungsmöglichkeiten reichen von klassischer Halbtagsbeschäftigung bis hin zu projektgebundenem Einsatz.

Modell 2: das Blockmodell

Die Blöcke bestehen aus einer festen Arbeitsphase und einer festen Freistellungsphase. Nach einer Zeitspanne, in der Vollzeit gearbeitet wird, also die Arbeitszeit nicht reduziert wird, folgt eine Freistellung, in der nicht mehr gearbeitet wird. Das Arbeitsentgelt beträgt jedoch konstant in beiden Zeiträumen 50 %.

Passen Sie auf, dass die Altersteilzeit nicht in der Arbeitslosigkeit endet! Achten Sie darauf, dass Sie anschließend Anspruch auf Renten haben. Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rentenversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Altersteilzeit zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, damit die Rente nicht zu knapp ausfällt. Die Zahlungen haben in Höhe des Beitrags zu erfolgen, der auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts und dem Arbeitsentgelt während der Altersteilzeit entfällt. Höchstgrenze ist die rentenversicherungsrechtliche Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Um eine Minderung der Altersrente zu vermeiden, können Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge zahlen.

Kommt für Sie ein Arbeitszeitmodell in Frage? Lassen Sie sich beraten!

Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können außerdem Regelungen zur Altersteilzeit enthalten.


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