Häufige Fragen im Versicherungsrecht – Teil 4: Berufsunfähigkeitsversicherung

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Was ist zu tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen abgelehnt hat? 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen zur finanziellen Absicherung. Doch die Versicherungen selektieren schon beim Vertragsabschluss rigoros, welche künftigen Versicherungsnehmer sie überhaupt versichern werden. So sortieren manche Versicherungen bereits im Vorfeld bestimmte (risikoreiche) Berufsgruppen aus oder versichern Personen mit einer langen Krankengeschichte erst gar nicht.

Das Problem nach einer Ablehnung: Sind Kunden bei einem Anbieter einmal abgelehnt worden, können sie nicht ohne Weiteres auf den Gang zum nächsten Anbieter hoffen. Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (kurz HIS) bietet den Versicherungen untereinander die Möglichkeit eines Datenaustauschs. Im HIS werden beispielsweise Angaben zu verdächtigen Schadensfällen, Kündigungen, abgelehnte Versicherungsanträge sowie auffällige und betrügerische Angaben von potentiellen Versicherungsnehmern gespeichert.

Beabsichtigen Sie den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder wurden Sie bereits von einer Versicherung abgelehnt, dann lohnt sich der Gang zu einem unabhängigen Fachmann. Versicherungsmakler haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Versicherern eine anonyme Risikoanfrage zu Ihrer Person zu stellen, bei der Ihre Daten nicht gespeichert werden.

Welche Leistungen sind durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt? 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt normalerweise dann ein, wenn der Versicherte durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall eine mindestens 50 %ige Einschränkung in seiner Berufsfähigkeit aufweist. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden dem Versicherungsnehmer in einer monatlichen Rente ausgezahlt. In manchen Policen ist sogar die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten vereinbart.

Eine BU können Sie als private Versicherung abschließen – ebenso sind auch Kombinationen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung möglich. Bei einer Kombination wird von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gesprochen. Ist die BU nur als Zusatzversicherung abgeschlossen, erlischt ihr Schutz bei Kündigung oder Widerruf des Vertrags.

Aus welchen Gründen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigern? 

Ist der Versicherungsfall eingetreten, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch keine Leistungen an ihren Versicherten, so können hierfür mehrere Ursachen in Betracht kommen.

Mögliche Gründe:

  • Bei der Überprüfung kam heraus, dass der Versicherungsnehmer unwahre Angaben zum eigenen Gesundheitszustand gemacht hat (z. B. Vorerkrankungen verschwiegen)
  • Versicherte haben den Grad der 50 %igen Berufsunfähigkeit nicht erreicht
  • Ein Leiden, dass bereits bei Vertragsabschluss bekannt war, ist für die Berufsunfähigkeit verantwortlich und wurde bereits im Vorfeld vertraglich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
  • Die Ursache für die persönliche Berufsunfähigkeit ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Zahlung – ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? 

Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, dann empfiehlt sich immer der sofortige Gang zu einem Rechtsanwalt. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht übernimmt für seine Mandanten den Schriftverkehr und die Kommunikation mit der Versicherung, sodass in den vielen Fällen eine zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann.

Meine Versicherung lehnt das Bestehen einer Berufsunfähigkeit ab – was ist zu tun?

Die Verneinung des Vorliegens der Berufsunfähigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist. Vielmehr ist ein erheblicher Teil dieser Ablehnungen rechtlich angreifbar. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber in der Regel darin, dass die Versicherung die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit nicht hinreichend prüft. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Der Begriff der Berufsunfähigkeit setzt sich somit aus einer gesundheitlichen und einer berufsbezogenen Komponente zusammen. Lassen Sie sich daher durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht rechtlich beraten und überprüfen, ob die Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung angreifbar ist.

Was ist fiktive Berufsunfähigkeit?

Fiktive Berufsunfähigkeit bedeutet, dass derjenige als berufsunfähig gilt, der aufgrund Krankheit sechs Monate oder länger unfähig war, seinen Beruf auszuüben. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer lediglich nachweisen muss, dass er in den letzten sechs Monaten aufgrund von Krankheit berufsunfähig war und dass dieser Zustand über die sechs Monate hinaus andauert. Gelingt dies, folgt hieraus die Leistungspflicht der BU-Versicherung. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Leistung ab, sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht rechtlich beraten lassen. 

Meine Versicherung verlangt eine berufliche Tätigkeitsfeldbeschreibung – was tun?

Die Versicherung ist zur Einholung einer beruflichen Tätigkeitsfeldbeschreibung berechtigt. Diese sollte die Beschreibung eines typischen Arbeitstages einschließlich der ausgeübten Teiltätigkeiten und des zeitlichen Umfangs beinhalten.

Meine Versicherung legt den falschen Beruf zugrunde – was nun?

Entscheidend für die Leistungspflicht ist der versicherte Beruf. Dies ist derjenige Beruf, der von der versicherten Person zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde. Relevant ist somit nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern derjenige, bei dem das Leistungsvermögen noch nicht derart eingeschränkt war, dass Berufsunfähigkeit bestand.

Meine Versicherung möchte mich zu einem Gutachter schicken. Muss ich dieser Weisung folgen?

Der Versicherer ist berechtigt, die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit zu prüfen. Ist er hierzu alleine nicht in der Lage, kann er auch einen Gutachter heranziehen. Sie sollten daher der Weisung, einen Gutachter aufzusuchen, Folge leisten. Allerdings sollten Sie zugleich nicht davon ausgehen, dass der Gutachter in Ihrem Interesse handelt. Daher sollten Sie sicherstellen, dass die Begutachtung ordnungsgemäß abläuft und der Gutachter bei seiner Begutachtung von den richtigen Tatsachen ausgeht.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Versicherungsrecht wenden Sie sich gerne an Ihren Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Augsburg, Stefan Haschka.


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