Haftung bei Transporten - Urteil des OLG Schleswig vom 05.06.2023

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Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit Urteil vom 05.06.2023 (Az. 16 U 195/22) über die Haftung bei Transporten im Zusammenhang mit § 115 VVG entschieden.


Hintergrund


In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall fordert die Klägerin, eine Versicherungsagentin, von der Verkehrshaftungsversicherung eines insolventen Frachtführers Schadensersatz für den Verlust einer Zigarettenlieferung.


Der Schadensfall resultierte daraus, dass der insolvente Frachtführer einen Aushilfsfahrer mit Geldproblemen einsetzte, obwohl dieser von zwielichtigen Personen zu einem vorgetäuschten Raubüberfall gedrängt wurde und erheblich diebstahlgefährdete Ware, nämlich Zigaretten, befördern sollte. Der Verkehrshaftungsversicherer berief sich auf die Transportversicherungsbestimmungen, insbesondere die Auswahl- und Überwachungspflichten des Versicherungsnehmers.


Entscheidung des OLG


Das OLG entschied zugunsten des verklagten Verkehrshaftungsversicherers. Der Frachtführer handelte grob fahrlässig, indem er einen Aushilfsfahrer mit bekannten Geldproblemen einsetzte, der von einem vorgetäuschten Raubüberfall berichtete. Der Frachtführer klärte nicht, ob sich das Gefahrenszenario erledigt hatte, und setzte den Fahrer wieder für den Transport von Zigaretten ein. Das OLG hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage vollumfänglich ab.


Das Gericht stellte fest, dass die Versicherungsbedingungen klar und verständlich seien. Die Klauseln, die dem Versicherungsnehmer Verantwortung für die Auswahl und Führung seiner Mitarbeiter auferlegen, seien nachvollziehbar. Die Regelung, wonach bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung die Verkehrshaftungsversicherung leistungsfrei werde, wurde als wirksam erachtet. Dies stehe nicht im Widerspruch zu § 7a Abs. 3 Nr. 1 GüKG. Die Pflichthaftpflichtversicherung solle Absender und Empfänger gegen Beschädigungen und Verluste absichern, und diese Absicherung bleibe trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis bestehen.


Fazit


Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Auswahl und Überwachung von Fahrpersonal in der Transportbranche. Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung kann die Verkehrshaftungsversicherung leistungsfrei werden. Unternehmen sollten darauf achten, ihre Pflichten aus den Versicherungsbedingungen gewissenhaft zu erfüllen, um im Schadensfall nicht mit Leistungsfreiheit konfrontiert zu werden.


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