Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing der Gäste / Abmahnung RA Daniel Sebastian

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Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing der Gäste / Urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 08.06.2015

Wir verteidigen aktuell gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH.

In der Abmahnung wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, über eine Tauschbörse das Musikwerk „Bingo Players feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)” öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen § 19a UrhG dar.

Unsere Mandantschaft ist Bertreiberin eines Hotels. Der vermeintliche Urheberrechtsverstoß könne somit über das für Hotelgäste frei nutzbare WLAN-Netzwerk begangen worden sein.

Wichtig für Hotelbetreiber:

Nach aktueller Rechtsprechung des Amtsgericht Koblenz (Urteil vom 18.06.2014 - 116 C 145/14) und des Landgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 18.08.2010 - 2-6 S 19/09) haftet ein Hotelbetreiber nicht für Filesharing der Gäste, sofern das WLAN-Netzwerk verschlüsselt wurde und die Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurden.

Im Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, zudem wird die Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 600,00 € angeboten.

Haben Sie ebenfalls als Hotelbetreiber eine solche Abmahnung erhalten?

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Lassen Sie sich unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Des Weiteren erstellen wir Ihnen gerne eine rechtssichere Nutzungsvereinbarung, in denen Ihre Hotelgäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wird.

Folgende Grundlagen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Bleiben Sie ruhig. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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