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Handyverbot im Straßenverkehr auch für Fotografieren, Laden, Weiterreichen?

  • 3 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Dass das Telefonieren und Tippen von SMS oder WhatsApp-Nachrichten während der Autofahrt verboten ist, wenn der Fahrer dafür das Telefon in die Hand nehmen muss, hat sich inzwischen herumgesprochen.

Doch moderne Smartphones haben sich mittlerweile zu wahren Alleskönnern entwickelt. Was passiert also, wenn das Gerät nicht zur Kommunikation, und damit letztlich nicht direkt als Mobiltelefon, verwendet wird?

Handyfotos während der Fahrt

Vor kurzem bekam ein Autofahrer ein Bußgeld von 60 Euro aufgebrummt, nachdem er während der Fahrt Fotos geschossen hatte – allerdings nicht mit einer normalen Digitalkamera, sondern mit seinem Smartphone. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigte diese Entscheidung, denn nach § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Benutzung eines Auto- oder Mobiltelefons während der Fahrt generell untersagt, wenn das Gerät dabei aufgenommen oder gehalten werden muss.

Hier hatte der Betroffene sein Telefon während der Fahrt tatsächlich in der Hand und es auch benutzt, indem er über die Funktionstasten Bilder machte. Selbst wenn ein Mobiltelefon letztlich nur als Kamera, Diktiergerät, Organizer, Spielgerät oder Ähnliches eingesetzt wird, ohne dass unmittelbar auf die Telefonfunktion zugegriffen wird, bleibt das nach allgemeiner Auffassung dennoch eine Benutzung des entsprechenden Geräts. Aus diesem Grund konnte auch das Bußgeld verhängt werden.

(OLG Hamburg, Beschluss v. 28.12.2015, Az.: 3 Ss 155/15 OWi)

Smartphone zum Laden anschließen

Immer mehr Funktionen im Handy bedeuten auch, dass der Akku immer schneller leer wird. Kein Problem, dachte sich da wohl ein Lkw-Fahrer, schließlich kann man Handys mit dem passenden Kabel auch im Auto laden – entweder althergebracht über den Zigarettenanzünder oder über einen im Fahrzeug vorhandenen USB-Anschluss.

Der Mann griff also während der Fahrt zu seinem Mobiltelefon und schloss es an ein entsprechendes Ladegerät an. Ärgerlich nur, dass er von der Polizei beobachtet wurde, als er das Gerät dafür gerade in der Hand hielt. Das Amtsgericht (AG) Oldenburg verurteile ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 60 Euro.

Das OLG Oldenburg ließ die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde zwar zu, bestätigte aber im Ergebnis doch die Verhängung des Bußgeldes. Von dem Begriff „Nutzung“ seien nämlich nicht nur sämtliche Bedienfunktionen umfasst, sondern auch notwendige Handlungen zur Vorbereitung, wie in diesem Fall das Aufnehmen des Handys zum Anschließen an ein Ladegerät.

(OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.12.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 290/15)

Mobiltelefon dem Beifahrer reichen

Bereits im Jahr 2014 verurteilte das AG Köln eine Autofahrerin wegen angeblich verbotener Handynutzung zur damals noch geringeren Geldbuße von 40 Euro. Das Telefon hatte sich während der Fahrt in ihrer Handtasche befunden und zu klingeln begonnen. Ihr Sohn auf dem Beifahrersitz bemühte sich daraufhin erfolglos, das Handy in der Tasche seiner Mutter zu finden.

Schließlich griff die Fahrerin selbst in ihre Tasche, zog das Mobiltelefon heraus und reichte es ihrem Sohn, angeblich ohne dabei auf das Display gesehen zu haben. Das OLG Köln sah darin noch keine Handynutzung durch die Fahrerin. Sie habe das Gerät lediglich – wie einen beliebigen anderen Gegenstand auch – an den Beifahrer weitergereicht. Das sei nach der StVO nicht verboten.

Dementsprechend hoben die Richter das erstinstanzliche Urteil auf, verwiesen die Sache allerdings an das AG Köln zurück. Das Amtsgericht hat damit noch einmal die Möglichkeit, Beweise zu erheben und beispielsweise zu prüfen, ob die Fahrerin nicht vielleicht doch auf das Display gesehen und damit eine typische Funktion eines Mobiltelefons genutzt hat. Ob inzwischen abschließend über den Fall entschieden wurde, ist nicht bekannt.

(OLG Köln, Beschluss v. 07.11.2014, Az.: III-1 RBs 284/14)

Fazit: Nach Auffassung der meisten Gerichte ist Autofahrern jede Form der Bedienung eines Mobiltelefons und selbst eine Vorbereitungshandlung wie das Anschließen an ein Ladegerät nicht erlaubt, wenn das Gerät dafür in die Hand genommen werden muss. Am besten lässt man während der Fahrt ganz einfach die Finger von seinem Handy.

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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