Hanftee bestellt – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?

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Die Rechtslage rund um das Thema Nutzhanf ist, gerade im Hinblick auf die Möglichkeiten des Verkaufs und den Konsum etwas verwirrend und vor allem unzufriedenstellend. Ist der Kauf oder Verkauf von Hanfprodukten wie Tee, wenn deren THC-Gehalt die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet, nun legal oder illegal?

 

Was ist Hanftee?

Hanftee ist ein Produkt das direkt ohne besondere Verarbeitungsmethoden aus den Knospen, Blättern und Stängeln der Hanfpflanze hergestellt wird. Dazu werden die Pflanzenbestandteile getrocknet, zerkleinert und mit heißem Wasser aufgegossen.

Der Konsum ist in Deutschland nicht verboten, die Frage ist, wie es um den Anbau und Handel steht.

 

Darf man Hanf anbauen?

Nutzhanf wird in Deutschland industriell angebaut. Die aus dem Nutzhanf gewonnene Hanffaser wird zur Produktion von Dämmstoffen, Textilien uvm. Weiterverarbeitet.

Dies stellt eine Ausnahmeregelung dar, die dadurch legitimiert wird, dass ein Missbrauch des Nutzhanfes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Folgerichtig ist der Anbau zum direkten Konsum, sowohl durch Betriebe wie durch Privatpersonen, verboten.

 

Kann man Hanftee legal kaufen?

Hanftee wird in Deutschland gelegentlich (z.B. Von sogenannten „Hanfbars“) zum Kauf angeboten, und die Anbieter versichern, dass ihr Produkt absolut legal und unbedenklich sei, da der Wirkstoffgehalt mit weniger als 0,2% THC und weniger als 5% CBD den Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes entsprächen, und ihr Produkt durch den geringen Wirkstoffgehalt keine berauschende Wirkung mehr habe. Dies klingt sehr einleuchtend, doch Tatsache ist, dass immer wieder, und mit zunehmender Anteilnahme der Öffentlichkeit, zuletzt durch das Landesgericht Braunschweig im Januar 2020 der Verkauf von Hanf mit geringem Wirkstoffgehalt verboten wird. Dabei ist das Argument der Gerichte, dass Hanf grundsätzlich unter das Betäubungsmittelgesetz falle, und der Verkauf zum Konsum unabhängig vom Wirkstoffgehalt unzulässig sei.


Der rechtliche Stand in Deutschland sieht momentan also so aus:

Blüten und Blätter der Hanfpflanze werden kategorisch als Drogen eingestuft. Der Verkauf an (oder Kauf durch) Privatpersonen ist verboten. Industriell angebauter Hanf darf nur für Produkte wie Kleidung oder Seile verwertet werden.

 

Darf ich Hanftee aus dem Ausland bestellen?

Mit der Einfuhr aus dem Ausland verhält es sich genauso wie mit dem Handel innerhalb der deutschen Grenzen. Unverarbeitete Hanfpflanzenbestandteile wie Blüten und Blätter dürfen (obwohl sie bei einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,2% THC eigentlich nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würden) nicht von Privatpersonen zum Eigenkonsum nach Deutschland eingeführt werden.

Es ist möglich, aber unwahrscheinlich, dass diese schwierige Rechtslage sich auf Dauer wird halten können. Die Tendenz der Gerichtsurteile der letzten Zeit geht jedoch nicht auf eine Lockerung.


Was kann passieren, wenn ich online Hanftee bestellt habe? 

Das Paket mit Ihrer Bestellung wird an der Grenze vom Zoll kontrolliert. Höchstwahrscheinlich wird das Produkt als illegal identifiziert, es ergeht Strafanzeige gegen Sie und Sie erhalten eine Vorladung von der Polizei.

Im schlechtesten Falle, etwa beim Kauf größerer Mengen, verdächtigt man Sie auch des Handels, was zu einer Hausdurchsuchung führen kann.

In jedem Fall wird eine Ermittlung gegen Sie eingeleitet, an deren Ende empfindliche Strafen stehen können. Doch die Rechtslage ist, wie gesagt, wackelig, die Beweislage ist oft sehr dünn, und eine gute Verteidigung kann häufig eine milde Strafe, wenn nicht gar eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

 

Wie hoch kann die Strafe ausfallen?

Für „geringe Mengen“ von verbotenen Betäubungsmitteln, wie etwa ein Päckchen mit getrockneten Hanfblättern mit geringem THC-Gehalt, können Besitz und Handel laut § 29 BtMG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. In der Regel, vor allem wenn Sie den Behörden noch nie durch Umgang mit Drogen aufgefallen sind, wird es auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Ein guter Anwalt kann eventuell auch erreichen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

 

Wie verhalte ich mich bei einem Ermittlungsverfahren?

In jedem Falle sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt einschalten. Auch Unterschriften oder die Herausgabe von Passwörtern können Sie verweigern. Gerade bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie sich zwar kooperativ zeigen, aber die Aussage verweigern, und sich an Ihren Anwalt wenden. In Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist der Ausgang stark vom Einzelfall abhängig, daher kann ein guter Verteidiger viel Einfluss auf das Strafmaß zu Ihren Gunsten nehmen.

Dr. Brauer Anwälte arbeiten bundesweit und sind auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz spezialisiert.

Kontaktieren sie uns einfach telefonisch, per Mail oder via WhatsApp für eine unverbindliche Erstberatung!

 

 

 


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