Hanseatisches Fußball Kontor GmbH: Möglichkeiten der Anleger

  • 2 Minuten Lesezeit

Fußball ist ein Millionengeschäft – allerdings nur für einige wenige. Für Anleger, die ihr Geld bei der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH investiert haben, um an Transfererlösen zu partizipieren, ist es ein Verlustgeschäft. Spätestens seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft im vergangenen Sommer ist klar, dass die Anleger im Abseits stehen und ein guter Teil ihrer investierten Gelder verloren sein dürfte.

Fußball-Stars fallen nicht vom Himmel und nur wenige schaffen es überhaupt ins Profi-Geschäft. Dementsprechend lassen sich auch nicht mit jedem Talent hohe Transfergewinne erzielen. Doch die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH lockte mit hohen Renditen und die Anleger hofften über ihre Beteiligung an Fonds, Nachrangdarlehen oder Genussrechten ein kleines Stück vom Transfer-Kuchen abzubekommen. Geblieben sind nur ein paar Krümel, die über die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren an die Gläubiger ausgezahlt werden. Um die Verluste auszugleichen, reicht das in der Regel nicht aus. Besonders für Anleger, die ihr Geld über Nachrangdarlehen oder Genussrechte investiert haben, könnte es düster aussehen, da ihre Forderungen vermutlich nachrangig behandelt werden und sie dann leer ausgehen könnten.

„Die Insolvenzquote ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit, einen Teil des investierten Geldes wiederzusehen. Anleger können dies auch noch über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen versuchen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Forderungen können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung, in deren Rahmen sie auch umfassend und verständlich über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Erfahrungsgemäß wurden Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Solch eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“ Zudem hätten die Anlagevermittler auch prüfen müssen, ob den Geldanlage-Produkten der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH überhaupt ein plausibles Geschäftsmodell zugrunde lag.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema