Hartz IV und Scheidung - So kann Ihre Scheidung kostenlos durchgeführt werden!

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Wer sich scheiden lassen möchte, schreckt häufig vor den möglichen Kosten zurück, denn von dem Hartz IV-Regelsatz lässt sich eine Scheidung kaum finanzieren. Auf eine Scheidung müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Ihre Scheidung kostengünstig und ggf. sogar kostenlos durchgeführt werden kann. 

Beratungshilfegutschein für eine kostenlose Erstberatung

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II - Hartz IV - haben in der Regel einen Anspruch auf einen Beratungshilfegutschein. Beratungshilfe ist für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwältin. Die Rechtsanwältin kann dann gegenüber dem Amtsgericht ihre Kosten abrechnen. Diesen Schein erhält man beim örtlichen Amtsgericht. Jedoch aufgepasst. Nicht jedes Bundesland bietet die Möglichkeit der Beratungshilfe an. Bremen bietet beispielsweise nur eine kostenlose Rechtsberatung direkt beim Amtsgericht an. 

Für das gerichtliche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

Für das gerichtliche Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht kann die Rechtsanwältin einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Hier wird Ihnen die Rechtsanwältin vorab einen Verfahrenskostenhilfeantrag zukommen lassen, den Sie entsprechend ausfüllen, unterschreiben und mit den notwendigen Belegen (insbesondere Hartz IV-Bescheid) an diese zurücksenden müssen. Zusammen mit dem Antrag auf Scheidung stellt die Rechtsanwältin auch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. 

Verfahrenskostenhilfe kann mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden. Wer Hartz IV bezieht, erhält in der Regel Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass die Gerichtskasse sämtliche Gerichtskosten und die Gebühren der Rechtsanwältin übernimmt. Für Sie fallen dann keine Kosten an.

Scheidung ohne Verfahrenskostenhilfe

Wer keine Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen möchte, kann auch eine Ratenzahlung mit der Rechtsanwältin vereinbaren. Dies muss jedoch vorab besprochen werden. Dies gilt ebenfalls für Personen, deren Einkommen zu hoch ist, für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe jedoch zu gering ist, um die Kosten für eine Rechtsanwältin direkt zu zahlen. 

Einvernehmliche Scheidung reduziert die Kosten

Auch wenn eine Scheidung mit emotionalen und kommunikativen Schwierigkeiten verbunden sein kann, ist der beste Weg, um die Kosten für eine Scheidung gering zu halten, eine einvernehmliche Scheidung. Grundsätzlich bedarf es nur einer Rechtsanwältin für die Stellung eines Scheidungsantrages. Sie und Ihr Ehepartner müssen sich daher entscheiden, wer anwaltlich vertreten sein möchte. Die Beauftragung einer Rechtsanwältin bedeutet, dass auch nur einmal Rechtsanwaltsgebühren anfallen. 

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