Hat eine schwangere Arbeitnehmerin während der Corona-Pandemie einen Anspruch auf Homeoffice?

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Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die schwangere Arbeitnehmerin während der Corona-Pandemie einen entsprechenden Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber hat! Begründung: 

Es besteht zwar weder ein genereller Anspruch auf Homeoffice, noch zählen Schwangere nach den offiziellen medizinischen Empfehlungen zur Risikogruppe bei Covid 19. Generell gilt aber, dass den Arbeitgeber während der Pandemie die arbeitsvertragliche Nebenpflicht trifft, angemessene Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu ergreifen. Das betrifft alle Arbeitnehmer, gilt aber erst recht bei Schwangeren. Die Beschäftigung einer schwangeren Frau darf nicht ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden. 

Schwangere Mitarbeiterinnen erfahren also einen zusätzlichen Schutz gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen. Daraus folgt, dass sie gegenüber ihrem Arbeitgeber die Beschäftigung im Homeoffice fordern können, wenn die Bereitstellung des Homeoffice für den Arbeitgeber zumutbar ist. Diese Voraussetzung ist zu bejahen, wenn keine unverhältnismäßigen Kosten zu erwarten sind, und die vertraglich vereinbarten Aufgaben im Homeoffice zumindest insoweit erledigt werden können, dass die Tätigkeit der Arbeitnehmerin für den Arbeitgeber einen wirtschaftlichen Nutzen darstellt.

Aufgrund der besonderen rechtlichen Situation zugunsten der Schwangeren folgt dann aus der Bereitstellung des Homeoffice auch kein automatischer Rechtsanspruch der anderen Arbeitnehmer auf eine entsprechende Gleichbehandlung.


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