Mist - Jetzt auch noch ein #Fahrverbot ?! Was kann ich nur machen ?? #www.drhoog.de

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Wie ärgerlich. Da liegt der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot im Briefkasten. Was kann man tun, um das Fahrverbot oder dessen Folgen doch noch abzuwenden bzw. abzumildern:


1. Einspruchsfrist nicht verpassen


Keinesfalls den Bußgeldbescheid, mit dem Ihnen ein Fahrverbot angehängt werden soll, rechtskräftig werden lassen. Sie müssen also unbedingt die zweiwöchige Einspruchsfrist nach Zustellung beachten und rechtzeitig Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen. Dies geht aber nur schriftlich und nicht per einfacher mail. Besser gleich einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt befragen oder um Hilfe bitten.

2. Augenblicksversagen


Argumentation mit dem Augenblicksversagen. Vielleicht liegt ja ein sog. Augenblicksversagen vorlag. Dann kann nämlich ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen werden. Ein kleiner Aussetzer wird manchmal verziehen, insbesondere dann, wenn es sich nur um eine momentane Unaufmerksamkeit handelt. Beispielsweise kann man ein Verkehrszeichen beim Überholen eines anderen Fahrzeugs übersehen haben, die Aufstellung der Schilder war verwirrend (30er-Zone unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild) oder man fährt an einer roten Ampel versehentlich (wegen anderer Fahrzeuge) reflexartig los. Die Abwendung eines Fahrverbotes wegen Augenblicksversagens ist aber regelmäßig eine Sache für Profis...daher besser sofort einen spezialisierten Verkehrsrechtler #www.drhoog.de einschalten.


3. Umwandlung Fahrverbot


Das Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln. Dies ist natürlich auch eine Möglichkeit vom Fahrverbot wegzukommen. Dazu müssen Sie aber glaubhaft machen, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte für Sie darstellen würde. Insbesondere wenn man beruflich auf den Führerschein bspw. als Berufskraftfahrer angewiesen ist oder ein Jobverlust bei einem Fahrverbot droht, gibt es gute Chancen den Führerschein zu retten. Dabei sind keine oder wenig Punkte in Flensburg hilfreich. Achtung: Die glaubhafte Darlegung des Härtefalls ist nicht so ganz einfach und man muß häufig konkrete Angaben bspw. zum Beruf machen bzw. geeignete Unterlagen vorlegen (bspw. Arbeitgeberbescheinigung mit Kündigungsandrohung, Gehaltsunterlagen etc.). Hier ist ebenfalls eine anwaltliche Beratung gerne auch per mail unter info@drhoog.de sehr ratsam.


4. Verschieben des Fahrverbotes nicht Aufteilung


Ja das kommt - wenn ansonsten die Verteidigung gegen den Bescheid wenig erfolgversprechend ist - auch in Betracht. Es ist nämlich zu beachten, das der Führerschein erst dann abgegeben werden muss, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, also das Bußgeldverfahren endgültig abgeschlossen wurde. Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und das Ausschöpfen aller Rechtsmittel wie z.B. der Rechtsbeschwerde, kann die Rechtskraft zumeist mehrere Monate hinausgeschoben werden. Manchmal (gerade bei Ersttätern) gibt es zudem manchmal eine weitere Erleichterung. Diese müssen den Führerschein erst bis zu vier Monate nach Abschluss des Bußgeldverfahrens abgeben. Achtung: Das muß aber ausdrücklich im Bußgeldbescheid auch angegeben sein. Mitunter kann man also entweder mit Hilfe von Rechtsmitteln und der 4-Monatsfrist, das Fahrverbot in einer günstigeren Zeit - bspw. den Urlaub außerhalb Deutschlands - absitzen... Was aber nicht geht, ist das Fahrverbot aufzuteilen und bspw. wochenweise abzuleisten. Das verhängte Fahrverbot muss immer am Stück unter Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde abgeleistet werden.


5. Never: bewußt falsche Angabe eines anderen Fahrers


Keine gute Idee: Einen anderen Fahrer im Anhörungsbogen angeben.  Dies kann richtig teuer und ärgerlich werden. Ein derartiger Täuschungsversuch wird - sofern er aufgedeckt wird - in aller Regel nach überwiegender höchstrichterlicher Rechtsprechung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft und kann durch einen von der Behörde ohnehin häufig gemachten Fotoabgleich schnell aufgedeckt werden. Also höchste Vorsicht, da ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung droht mit einer Höchststrafe von bis zu mehreren Jahren Haft. Das ist es sicherlich nicht wert...


6. Fazit


Also informieren Sie sich am besten bei einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt, wenn Sie wissen möchten, was Sie tun sollten, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen haben. Vermeiden Sie Fehler in der Kommunikation mit den Behörden und lassen Sie die Experten sich um das Fahrverbot kümmern. Die Erstberatung ist bei uns natürlich kostenfrei und ein weitergehendes Kostenrisiko besteht bei unserer Inanspruchnahme bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung auch nicht...

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog #Verkehrsrecht#Strafrecht#Bußgeld#Fahrverbot

weiteres auf: www.drhoog.de

Foto(s): Michael Hoog


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