Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Was ist zu tun?

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Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das BtMG

Wenn Grund zu dem Verdacht besteht, dass Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein.

Bei Verdacht auf Besitz von Betäubungsmitteln (illegalen Drogen wie LSD, Kokain, Heroin, etc.) wird üblicherweise eine Hausdurchsuchung vorgenommen, um Beweismittel sicherzustellen. In diesem Artikel möchte ich kurz ausführen, was bei einer Hausdurchsuchung wegen BtMG wichtig ist. Auf meiner Kanzlei-Website befindet sich zudem ein ausführlicher Ratgeber zum Thema Hausdurchsuchung mit allen relevanten Antworten und zudem 13 goldenen Regeln.

Im folgenden Artikel erfahren Sie

  • Wann es zu einer Hausdurchsuchung kommen kann
  • Was bei einer Hausdurchsuchung passiert
  • Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollten
  • Welche Folgen eine Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das BtMG haben kann.

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Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmitteln?

- Ruhe bewahren!

- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen!

- Durchsuchung dulden!

- Sofort Anwalt kontaktieren!

Was ist Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung?

Es muss ein begründeter Verdacht gegen Sie bestehen, dass man in Ihrem Besitz belastendes Material finden wird. Wenn dieser Verdacht besteht, muss laut § 105 Abs. 1 StPO ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ausgestellt werden.

Bei „Gefahr im Verzug“ kann auch die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung anordnen. Wenn eine Hausdurchsuchung nicht zur Sicherstellung von Beweismitteln sondern zur Ergreifung eines Tatverdächtigen durchgeführt wird, bedarf es keines Durchsuchungsbeschlusses, sondern eines Haftbefehls.


Wann finden Hausdurchsuchungen statt?

Hausdurchsuchungen dürfen 7 Tage in der Woche zu festgesetzten Uhrzeiten stattfinden:

Von April – September zwischen 4:00 Uhr und 21:00 Uhr

Von Oktober bis März zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr.

In der Regel kommen die Ermittler in den frühen Morgenstunden.


Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

Eine Hausdurchsuchung erfolgt unangekündigt, in der Privatwohnung, am Arbeitsplatz, oder beides. Die Beamten erscheinen, bei Ermittlungen wegen Verstoß gegen das BtMG meist in Begleitung eines Drogenspürhundes, und durchsuchen Ihre Räumlichkeiten nach belastendem Material. Die Örtlichkeiten, sowie alle eventuellen Funde werden dokumentiert, sichergestelltes Beweismaterial wird beschlagnahmt und zur weiteren Ermittlung gegen Sie verwendet.


Wo und mit welchen Mitteln dürfen die Ermittler nach Beweismaterial suchen?

Wo genau gesucht werden darf, ist dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen. Normalerweise werden alle Räumlichkeiten durchsucht, die Ihnen zur Verfügung stehen, also neben der Wohnung auch Keller, Speicher, Garage, Schuppen, Kfz, etc.

Eine Hausdurchsuchung kann auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Dann wird durch die Ermittler gemäß § 106 Abs. 1 StPO ein Zeuge, z.B. Ein Nachbar dazu geholt.

Wenn Sie die Tür nicht öffnen, dürfen die Beamten gewaltsam eindringen. Auch Schranktüren, Schubladen etc. dürfen aufgebrochen werden. Wenn Sie den Beamten Widerstand leisten, dürfen diese auch gegen Sie Gewalt anwenden. Datenträger, Computer, Handys, etc. dürfen, wenn diese passwortgesichert sind, zur Entschlüsselung mitgenommen werden.


Wonach wird bei einer Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das BtMG gesucht?

Alles, was darauf hindeutet, dass Sie gegen das BtMG verstoßen haben, ist für die Ermittler von Interesse und kann beschlagnahmt werden. Es werden also nicht nur Drogen gesucht, sondern auch Verpackungstütchen, Zubehör wie Feinwaagen, große Bargeldmengen, die auf Handel hindeuten, sowie sonstige Beweismittel wie Kalender, Notizen, Fotos, Datenträger, Handys, usw.

Sofern es sich nicht um „Tatmittel“ oder „Taterträge“ handelt, erhalten Sie Ihr beschlagnahmtes Eigentum nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zurück. Das kann allerdings einige Monate dauern.


Wie soll ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmitteln verhalten?

1. Bewahren Sie Ruhe.  

2. Lassen Sie die Beamten herein. 

3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.

4. Leisten Sie keinen Widerstand und hindern Sie die Beamten nicht bei der Durchsuchung. Sie sind verpflichtet, die Hausdurchsuchung zu dulden, aber nicht bei dieser aktiv zu helfen.

5. Machen Sie keinerlei Aussage zu den Tatvorwürfen. Auch Passwörter müssen Sie nicht herausgeben. Nur, wenn Sie wissen, dass sich auf einem Datenträger kein kompromittierendes Material befindet, können Sie durch Kooperation mit den Beamten die Ermittlungen erleichtern und beschleunigen, sodass möglicherweise Ihre Datenträger nicht beschlagnahmt werden.

6. Ziehen Sie einen Zeugen hinzu, z.B. Einen Nachbarn.

7. Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt.    

8. Notieren Sie den Ablauf der Hausdurchsuchung und die beschlagnahmten Gegenstände. Dies kann für Ihre Verteidigung nützlich sein.    

9. Lassen Sie sich die Dienstnummern der Beamten, sowie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Hausdurchsuchungsprotokolls geben.


Welche Folgen kann eine Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das BtMG für mich haben?

Nicht selten werden anhand der Funde bei einer Hausdurchsuchung vonseiten der Ermittlungsbeamten vorschnelle Schlüsse auf die Schwere der Schuld des Verdächtigen gezogen.

Wenn bei dem Beschuldigten Drogen in Mengen, die den Eigenbedarf übersteigen, sichergestellt werden, oder wenn Zubehör wie Feinwaagen und Abpacktütchen gefunden wird, begründet das den Verdacht auf Handel. Wenn eine Plantage bei Ihnen entdeckt wird, wird grundsätzlich eine Verkaufsabsicht angenommen.

Dann können Ihre Kontoauszüge auf häufige Bareinzahlungen geprüft werden, und wenn Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um Rauschgifteinnahmen handelt, kann Ihr Konto durch einen Arrestbeschluss vom zuständigen Gericht eingefroren werden.

Falls „gefährliche Gegenstände“ wie z.B. Baseballschläger und Messer, oder gar Schlagringe oder Schreckschusspistolen bei Ihnen sichergestellt werden, kann man Ihnen bewaffneten Handel vorwerfen.

Wenn aus Notizen, Handydaten o.ä. Hervorgeht, dass Sie mit 3 oder mehr Personen in Bezug auf Drogenhandel in Kontakt stehen, kann dies als Bandenkriminalität eingestuft werden.


Welche Strafen können wegen Verstoßes gegen das BtMG drohen?

Schon bei Besitz von geringen Mengen Rauschgift kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, es ist jedoch in leichten Fällen möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Des Weiteren richtet sich das Strafmaß nach der Schwere des Vergehens, sei es Besitz, Einfuhr und/oder Handel (wobei schon ein einmaliger Verkauf einer geringen Menge als Handel gilt, und Handelsabsicht bei Besitz größerer Mengen wie gesagt gern angenommen wird). Für „geringe Mengen“ können Besitz und Handel laut § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. Für „nicht geringe Mengen“ werden Besitz und Handel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren belegt. Organisierte Einfuhr u./o. Handel in Gruppen ab 3 Personen („Bandenkriminalität“) sowie Handel unter Mitführung einer Waffe (z.B. Messer) bringt eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren gemäß §30a BtMG. In diesem Fall entfällt auch bei einem vorstrafenfreien „Ersttäter“ die Möglichkeit einer Strafe auf Bewährung.


Was kann ich nach und während einer Hausdurchsuchung tun?

Wenn Sie einen kühlen Kopf bewahren, keine Aussagen zur Sache machen, und sofort einen Rechtsanwalt einschalten, haben Sie gute Chancen, das Strafmaß so niedrig wie möglich zu halten.

Formelle Fehler beim Durchsuchungsbeschluss, vorschnell gezogene Schlüsse aufgrund sichergestellter Beweismaterialien, zu Unrecht eingefrorene Konten sind nur einige Ansatzpunkte für eine gute Verteidigungsstrategie.

Wenn die Beweise gegen Sie nicht ausreichen, die gefundenen Mengen zu gering oder weitere Indizien zu uneindeutig sind, kann ein guter Verteidiger sogar einen Freispruch für sie erwirken. In diesem Fall können Sie sogar Schadensersatz für durch die Hausdurchsuchung entstandene Schäden verlangen.

Ihr Rechtsanwalt beantragt sofort Akteneinsicht und übernimmt für Sie jeden weiteren schriftlichen Verkehr mit den Ermittlungsbehörden.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, spezialisiert.

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