HDI Lebensversicherung AG – Widerspruchsbelehrung bei HDI Lebensversicherung AG häufig fehlerhaft

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Hahn Rechtsanwälte hat unter anderem zahlreiche Lebensversicherungsverträge der HDI Lebensversicherung AG darauf überprüft, ob die in den Verträgen enthaltene Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß ist. Denn nur dann, wenn die Widerspruchsbelehrung richtig ist und die erforderlichen Unterlagen vollständig übergeben wurden, beginnt die vorgesehene Widerspruchsfrist zu laufen. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass den Versicherungsverträgen heute noch widersprochen werden kann, wenn entweder die Belehrung fehlerhaft ist oder die erforderlichen Unterlagen nicht bzw. nicht vollständig ausgehängt wurden.

„Nach unserer Prüfung lassen sich regelmäßig bereits Fehler in der Belehrung selbst feststellen“, erläutert Fachanwältin Dr. Petra Brockmann. Für die Versicherungsnehmer besteht daher die komfortable Situation, dass sie, sofern sie sich von dem Vertrag lösen wollen, nicht auf die Kündigung des Vertrags angewiesen sind. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dem Vertrag zu widersprechen, da die Widerspruchsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung nicht wirksam in Gang gesetzt worden ist. Versicherungsnehmer können daher die gezahlten Versicherungsprämien zurückverlangen – abzüglich eines Wertersatzes für den gewährten Versicherungsschutz. Hinzuzurechnen sind weiter die durch die Versicherung gezogenen Nutzungen. Hahn Rechtsanwälte hat beispielhaft für eine Mandantin aus Hamburg eine Rückabwicklungsberechnung eines HDI-Vertrags durchführen lassen. Dabei haben sich folgende Zahlen ergeben:

Eingezahlte Beiträge: 13.528,00 EUR
- Wertersatz für den gewährten   Versicherungsschutz:           1,34 EUR
+ gezogene Nutzungen: 11.127,39 EUR
= Rückabwicklungsanspruch: 24.654,05 EUR


Hahn Rechtsanwälte empfiehlt daher, eine juristische Bewertung des Falls sowie eine Rückabwicklungsberechnung vornehmen zu lassen. Beides bietet Hahn Rechtsanwälte zum Nulltarif an.

Nicht nur die HDI Lebensversicherung AG, sondern auch nahezu alle Lebensversicherungen haben in bestimmten Zeitabschnitten fehlerhafte Belehrungen verwendet. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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