HEGEWERK Rechtsanwälte: Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Urheberrechten

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns liegt erneut eine urheberrechtliche Abmahnung der HEGEWERK Rechtsanwälte aus Berlin vor. Wir haben über Abmahnungen der Kanzlei bereits berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-hegewerk-rechtsanwaelten-und-dirk-vonten-wegen-verletzung-von-urheberrechten_169628.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-hegewerk-rechtsanwaelte-fuer-herrn-dirk-vonten_169241.html

Vorab: Wenn Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unter (Tel) 0251 / 208680-30 unsere kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Vorbereitend können Sie uns für eine bessere Einschätzung die Abmahnung auch bereits via eMail unter info@wd-recht.de zukommen lassen.

 

Gegenstand der Abmahnung

HEGEWERK Rechtsanwälte vertreten hier Herrn Stephan Karg, den Ausführungen nach ein „professioneller Fotograf sowie Grafik- und Bilddesigner“. Herr Karg beansprucht die (Urheber- und Verwertungs-)Rechte an einem Lichtbild, das der abgemahnte Verkäufer auf seiner Homepage zur Bebilderung seiner Produktbeschreibung genutzt haben soll. Die Nutzung sei rechtwidrig erfolgt. Zum einen sei keine Lizenz bzw. Nutzungsberechtigung erteilt worden, so dass eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung erfolgt sei (§ 19a UrhG). Des Weiteren sei auch der Urheber unter Verstoß gegen dessen Urheberpersönlichkeitsrecht aus § 13 UrhG nicht ordnungsgemäß benannt worden.

 

Forderungen der HEGEWERK Rechtsanwälte für ihren Mandanten

Gefordert wird vom Abgemahnten

• die Beseitigung des vorgeworfenen Störungszustands

• die künftige Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens nebst der Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens (als Entwurf beigefügt)

• Erteilung einer Auskunft über den Umfang der bereits erfolgten Nutzung – und auch der künftig noch geplanten Nutzung

•  Zahlung eines vorläufigen vierstelligen (Lizenz-)Schadenersatzbetrages

• Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung

 

Tipp: Reaktion auf ein solches Abmahnschreiben

Beachten Sie die Einhaltung der gesetzten Fristen. Andernfalls riskieren Sie ggf. unerwünschte gerichtliche Weiterungen.

Handeln Sie nicht vorschnell. Geben Sie nicht ungeprüft und ohne fachlich kompetente Begleitung Auskunft oder das Unterlassungsversprechen ab. Beides kann kaum oder gar nicht mehr zurück genommen werden.

Treten Sie nicht selbst direkt in Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsvertreter. Bei einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit. Schlimmstenfalls, bereits wiederholt geschehen, verkehrt sich das Vorbringen, das zur Verteidigung gedacht ist, ins Gegenteil. Im Gegensatz zum Laien weiß der Urheberrechtler genau, was er hören und sagen muss.

Suchen Sie einen versierten Anwalt für Urheberrecht auf, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der mit dem Fachanwalt besondere praktische und theoretische Kenntnisse im Urheberrecht nachgewiesen hat.

Der Fachanwalt

  • Kann mit der erforderlichen Sicherheit der Forderungen in Grund und Höhe einordnen;
  • Wird Ihnen auf Grundlage des Prüfungsergebnisses Ihre Möglichkeiten vorstellen und unter Berücksichtigung aller Umstände das anzuratende Vorgehen begründet darlegen;
  • Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, wird er die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungshandlung, die ggf. zu einer weiteren Abmahnung und zu einer Vertragsstrafe führen kann, so weit wie möglich senken. Dazu gehört
    1. die Aufklärung des Mandanten über die tatsächliche Reichweite der Erklärung, die von dem Text abweicht.
    2. Dazu gehört auch die Vorbereitung der Abgabe in tatsächlicher Hinsicht.
    3. Dazu gehört insbesondere auch die Modifikation der angebotenen Unterlassungserklärung, die an mehreren Stellen vorgenommen werden sollte.
  • Begleitet ggf. die Auskunft, die inhaltlich richtig und vollständig zu sein hat, aber nicht mehr als nötig beinhalten sollte.
  • Verhandelt die Schadneersatzforderungen und die Erstattungsforderungen
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Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.muensteraner-rechtsanwaelte.de.

Sie erreichen mich unter

Tel.: 0251 / 208680-30

Fax-: 0251 / 208680-50

eMail: info@wd-recht.de


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