Herbe Pleite für VW im Abgasskandal – OLG Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz

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VW musste im Abgasskandal die nächste empfindliche Niederlage vor Gericht hinnehmen. Das OLG Karlsruhe verurteilte VW am 18. Juli 2019 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz (Az.: 17 U 160/18).

„Erst im Juni hatte das OLG Koblenz VW im Dieselskandal zu Schadensersatz verurteilt. Nun muss VW die nächste bittere Pleite vor einem Oberlandesgericht hinnehmen. Auch wenn die OLG-Urteile noch nicht rechtskräftig sind, haben sie doch eine starke Signalwirkung, an denen sich andere Gerichte orientieren werden. Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, stehen nach den OLG-Urteilen besser denn je“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Wie schon das OLG Koblenz hat nun auch das OLG Karlsruhe die Haftung von VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bejaht. Ging es in Koblenz um einen VW Sharan, entschied das OLG Karlsruhe über die Klage eines Käufers, der 2011 einen Skoda Octavia 2.0 TDI erworben hatte. In beiden Fahrzeugen ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren.

Der Skoda-Käufer hatte mit seiner Klage schon in erster Instanz Erfolg gehabt. VW legte gegen dieses Urteil Berufung ein und scheiterte damit vor dem OLG Karlsruhe. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. VW habe die Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten aus Profitstreben in den Verkehr gebracht und die Kunden dadurch getäuscht. Der Kläger hätte den Kaufvertrag nicht abgeschlossen, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Dadurch sei ihm ein Schaden entstanden. Zudem sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte.

„VW kann die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht mehr von sich weisen. Diese Strategie geht nicht mehr auf, wie nicht zuletzt die beiden OLG-Urteile zeigen. Zudem hat auch der VW-Vorstandsvorsitzende Diess kürzlich in der ZDF-Talkshow Lanz öffentlich von Betrug im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gesprochen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Vor dem Hintergrund der OLG-Urteile und der Betrugs-Aussage kann es sich auch für Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, anbieten, sich bis Ende September wieder aus dem Klageregister abzumelden und die Ansprüche individuell durchzusetzen. Dr. Hartung: „Die Einzelklage ist in vielen Fällen erfolgversprechender und führt vor allem deutlich schneller zum Ziel.“

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de 



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