Heta: FMA setzt Nennwerte drastisch herab! Weitere Klagen für deutsche Anleger in Vorbereitung

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte per Mandatsbescheid vom 10.04.2016 die Nennwerte diverser Verbindlichkeiten, wie Anleihen, drastisch herab gesetzt, auf teilweise nur noch 46,02 % oder sogar noch weniger.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner hierzu: „Das ist ein schwerer Schock für die Anleger. Wir haben bereits die Klagen für deutsche Anleger in Frankfurt am Main eingereicht, In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwerts zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen. Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten. Wir sind der Ansicht, dass die Maßnahmen der FMA rechtswidrig ist, unter anderem, weil das BaSAG unserer Ansicht nach bereits europarechtswidrig ist.“

So ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der Heta um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hat. Dr. Späth & Partner haben daher in den Klageverfahren auch die Vorlage an den EuGH beantragt, um diverse Fragen verbindlich klären zu lassen, allerdings nur hilfsweise, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Erste Termine für die von Dr. Späth & Partner eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt, Dr. Späth & Partner hoffen, dann eventuell bereits vollstrecken zu können.

Betroffene Heta-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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