Heta-Vergleich: Anwälte prüfen für Anleger weitere Klagen in Deutschland und Österreich!

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Medienberichten der letzten Tage zufolge haben die Gläubiger der Heta das Rückkaufangebot inzwischen zu über 98  % angenommen.

Allerdings ist damit nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner aus Berlin die Angelegenheit noch nicht vollständig vom Tisch:

„Wir sind in den letzten Tagen trotz des Vergleichsangebots von einigen Heta-Gläubigern kontaktiert worden, die das Rückkaufsangebot nicht annehmen wollten, sondern ihre Rechte im Klagewege weiter verfolgen wollten. Anleger können daher weiterhin prüfen, ob eine weitere Klage in Deutschland oder Österreich Sinn macht. Vor allem die Nachranggläubiger fühlen sich teilweise nicht angemessen behandelt. In Österreich arbeiten wir dabei mit einer renommierten Kanzlei in Wien zusammen, die bereits zahlreiche Heta-Mandate betreut“.

Hintergrund ist folgender: Zwar wurden sowohl Vorrang- als auch Nachranggläubiger zu 100 % vom Bundesland Kärnten garantiert. Während bei den Vorranganleihen die Gläubiger jedoch 75 % in bar oder 100 % in Form einer bis ins Jahr 2032 laufenden Anleihe erhalten sollten, erhalten die Nachranggläubiger dagegen nur 30 % in bar oder sie können zwei Heta-Anleihen gegen eine Nullkuponanleihe tauschen.

Die Nachranggläubiger erhalten somit deutlich weniger, was einige nicht auf sich sitzen lassen wollen, zumal auch bei den Nachranganleihen die Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten eingreifen könnte.“.

Anleger, die das Rückkaufangebot nicht angenommen haben, können somit nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth weiterhin überprüfen lassen, ob eine Klage in Deutschland oder Österreich Sinn macht.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten im Jahr 2015 bereits Klagen für deutsche Heta-Anleger in Frankfurt am Main eingereicht. und die Auszahlung zu 100 % des Nominalwerts zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen gefordert.

Betroffene Heta-Anleger, die das Rückkaufangebot nicht angenommen haben, können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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