Hilfe bei Ihrer Scheidung: Scheidungsantrag, Kosten, Ablauf
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Für Ihre Scheidung: Was brauchen Sie dafür? Wann dürfen Sie sich scheiden lassen? Wie lange dauert alles und wie kann man die Kosten für die Scheidung kleinhalten?
Nutzen Sie dieses kostenlose Informationsangebot inklusive aller verlinkten Artikel als Einstieg und Nachschlagewerk. Außerdem: ein Ticker zu allen relevanten Entwicklungen in Familienrecht, Scheidung und Unterhalt.
Diese Seite wird jede Woche aktualisiert. Ihre Scheidung können Sie rund um die Uhr hier online einreichen, und Sie bekommen binnen 24 Stunden eine telefonische Rückmeldung.
Was brauche ich, um die Scheidung einzureichen?
An Dokumenten benötigen Sie:
- eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde,
- das Familienstammbuch mit den Geburtsurkunden der gemeinsamen, zur Zeit minderjährigen Kinder,
- ggf. den Ehevertrag oder eine schon existente Scheidungsvereinbarung,
- eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, über diese oder diesen bekommen Sie
- einen Scheidungsantrag oder Online-Scheidungsantrag
- die übliche, auf Ihren betreuenden Anwalt ausgestellte Vollmacht.
Die Dokumente brauchen Sie nicht alle sofort zusammen einzureichen. Nummer 2 und 3 nur, wenn Sie haben, und mit dem Scheidungsantrag fangen Sie gern an!
Wer kann sich scheiden lassen? Welche Voraussetzungen gibt es dafür?
- Einer von beiden Partnern muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zusammen gelebt haben müssen Sie hier nicht.
- Sie müssen seit 1 Jahr getrennt voneinander gelebt haben (Trennungsjahr). Sie dürfen in diesem Zeitraum unter demselben Dach wohnen, darunter aber nicht am selben Tisch essen oder das Bett teilen. Nur Gemeinschaftsräume, wie Küche und Bad, dürfen gemeinschaftlich genutzt werden.
- Ein Partner muss die Scheidung beantragt haben, dafür muss er einen Anwalt engagieren. Der andere Partner braucht keinen zweiten Anwalt anheuern, wenn sich das Paar über alle Scheidungsfolgen einig ist.
- Einen Scheidungsgrund brauchen Sie niemandem gegenüber anzugeben. Es reicht die Aussage, dass Ihre Ehe zerrüttet und nicht mehr wiederherzustellen ist.
Wie ist der Ablauf Ihrer Scheidung?
Ist der Scheidungsantrag durch Ihren Anwalt beim Familiengericht eingegangen, stehen für gewöhnlich nur noch folgende Dinge an:
- Begleichung der Gerichtskostenvorschussrechnung,
- Erhalt des Fragebogens zum Versorgungsausgleichs und dessen Beantwortung,
- Empfohlen: Unterredungen mit Ihrem Ex-Partner für die von Ihrem oder seinem/ihrem Anwalt gefertigte Scheidungsfolgenvereinbarung
- Noch empfohlen: Notarielle Beglaubigung der Vereinbarung – spart Kosten vor Gericht.
Wenn das Trennungsjahr um ist, sowie von beiden Ehegatten die Auskünfte über den Versorgungsausgleich vorliegen, erhalten Sie die Ladung zum mündlichen Scheidungstermin. Dieser ist nichtöffentlich, und auf Antrag kann das Gericht statt eines Anwesenheitstermins eine Videokonferenz dafür einberufen. Dafür muss eine einvernehmliche Scheidung vorliegen sowie die Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter.
Wie lange dauert die Scheidung insgesamt?
Sie sind sich einig
Die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens hängt davon ab, wie verträglich Sie sich scheiden lassen. Verläuft Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, dürfen Sie darauf hoffen, dass Ihre Scheidung nach ca. 3 - 6 Monaten erledigt ist (sofern Sie da schon das Ende des Trennungsjahres angerissen haben). Der Zeitraum hängt von der Arbeitsbelastung des Gerichts ab sowie davon, wie schnell der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann.
Sie sind sich nicht einig
Verläuft Ihre Scheidung hingegen streitig, weil ein Ehepartner nicht geschieden werden möchte oder weil Scheidungsfolgen vor Gericht verhandelt werden, dauert Ihre Scheidung länger. Verhandeln Sie über Umgangsrecht oder Sorgerecht, ist mit einer deutlich längeren Dauer zu rechnen, da das Jugendamt und oft auch Sachverständige einbezogen werden. Geht es um den Zugewinnausgleich, hängt die Dauer davon ab, wie schnell die Verkehrswerte der Vermögensgegenstände bestimmt werden können und mit welcher Intensität die Ehegatten die Auseinandersetzung betreiben.
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Bei Ihrer Scheidung zahlen Sie zum einen die Gebühren des Gerichts, zum anderen die Gebühren Ihres Anwalts. Die zu zahlenden Beträge werden dabei nicht willkürlich festgelegt, sondern richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Ein solcher von beispielsweise 5.000 EUR zieht Gebühren von rund 925 EUR für den Anwalt und 292 EUR für das Gericht nach sich. Nur, was ist dieser Verfahrenswert eigentlich?
Der Verfahrenswert ist nicht gleichbedeutend mit den Kosten Ihrer Scheidung. Der Verfahrenswert dient stattdessen dazu, den Aufwand eines Verfahrens wirtschaftlich zu bemessen. Müssen im Verlauf der Scheidung zum Beispiel zahlreiche Vermögenswerte aufgeteilt werden, wenden Anwalt und Gericht dafür mehr Arbeit auf, als wenn ein Paar untereinander nur wenig zu klären hat. Weil jedes Ehepaar seine Güter unterschiedlich angelegt haben kann (in Immobilien, Aktien oder noch anders), zieht man zur Berechnung des Verfahrenswertes das Dreifache der zusammengerechneten Nettoeinkommen beider Partner heran. Dazu kommt noch ein Wert für die Durchführung des Versorgungsausgleichs, der in bestimmten Fällen aber auch ausgeschlossen werden kann.
Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe
Möchten Sie Ihre Scheidung beantragt, haben Sie bei geringem Einkommen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren entweder vollständig oder Sie zahlen die Gebühren ratenweise ab. Es empfiehlt sich, VKH zeitgleich mit dem Scheidungsantrag zu beantragen. Wird VKH bewilligt, haben Sie die Gewissheit, dass Sie die Verfahrensgebühren bezahlen können. Außerdem beschleunigen Sie Ihr Scheidungsverfahren.
Beantragen Sie jetzt online Ihre Scheidung
Möchten Sie Ihre Scheidung in Angriff nehmen, können Sie unter diesem Link Ihren Scheidungsantrag ausfüllen. Sie erhalten Ihre Angaben in Kopie an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Anschließend erhalten Sie die Möglichkeit, die anwaltsübliche Vollmacht zu unterzeichnen, entweder ebenfalls elektronisch oder als Schriftstück per Post, an folgende Adresse zu senden:
iurFRIEND Kanzlei
RA Oliver Worms
Corneliusstraße 104
D-40215 Düsseldorf
- per E-Mail: kontakt@iurfriend-kanzlei.de
- per Fax: 0211 16 09 95 –31
Scheidungen bei iurFRIEND sind sicher, kostentransparent und vor allem im Preis kaum zu unterbieten. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Anliegen, in dieser für Sie sicher auch nicht immer einfachen Zeit. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Antrag.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Oliver Worms
Immer Bescheid wissen: Unser „Scheidungs-Ticker“ seit 2023
Letzte Aktualisierung: 7.5.2024
Meldungen
7.5.2024 +++ Thomas und Thea Gottschalk rechtskräftig geschieden +++
Seit 5 Jahren getrenntlebend, wurden die Ex-Eheleute Gottschalk am heutigen Dienstag nun vorm Amtsgericht München rechtskräftig geschieden.
8.4.2024 +++ Neues Cannabis-Gesetz lässt viele Fragen offen +++
Seit 1. April – welch wohlgewähltes Datum dafür – ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene nicht länger strafwürdig. Es stellen sich dadurch zunächst mehr Fragen, als es vorher Antworten gab. Einige betreffen das Führen eines Kraftfahrzeugs im Rausch, andere aber auch die nach der Teilnahme im bewusstseinserweiternden Zustand an einer Gerichtsverhandlung wie der Scheidung.
1.4.2024 +++ Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld +++
Ab 1.4.2024 erhalten Eltern nur noch Elterngeld, wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen beider Elternteile vor der Geburt nicht mehr als 200.000 € beträgt. Bis Ende März 2024 liegt die Grenze noch bei 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende. In 2025 soll die Einkommensgrenze auf 175.000 € sinken.
19.2.2024 +++ Ungleichbehandlung bei der Mütterrente +++
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. werden Mütter beim Zugang zur abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitssachen benachteiligt, weil Mutterschutzzeiten bei der Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Die Ungleichbehandlung betrifft Mütter bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren. Der Verband unterstützt die Klage eines Rentenberaters aus Bayern, der im Namen mehrerer Mandantinnen eine Diskriminierungsklage eingereicht hat.
5.2.2024 +++ Eckpunktepapier für Verantwortungsgemeinschaft +++
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am 5.2.2024 ein Eckpunktepapier für die geplante Verantwortungsgemeinschaft veröffentlicht. Personen, die nicht verwandt oder verheiratet sind, sollen eine rechtliche Einheit bilden können, in der einer für den anderen Verantwortung übernimmt. Gemeint sind ältere alleinstehende Menschen, junge Menschen in Wohnprojekten oder alleinerziehende Elternteile. Die Verantwortungsgemeinschaft soll vor einem Notar besiegelt und kann durch einseitige Erklärung oder Vertragsaufhebung jederzeit wieder beendet werden. Ein Gesetz dazu soll in 2025 in Kraft treten.
1.2.2024 +++ Vaterschaft nicht wegen Akivitäten in einem Onlineportal anzweifelbar +++
Aus der Verbindung eines Paares, das sich über ein Onlineportal einst kennenlernte, entstand ein Kind. Der Mutter des Kindes beantragte einen Vaterschaftstest, den der Mann mit der Begründung verweigern wollte, dass die Frau auf besagten Onlineportalen auch mit anderen Männern umtriebig gewesen sei, und deswegen auch andere Männer als Vater in Betracht kämen. Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 1.2.2024, Az. 1 UF 75/22) folgte dem nicht.
31.1.2024 +++ BGH: Umgangsrecht lässt sich nicht erkaufen +++
Verpflichtet sich der umgangsberechtigte Elternteil bei der Scheidung zur Abgeltung sämtlicher güterrechtlicher Forderungen zu einer Ausgleichszahlung, kann die Zahlung nicht ohne Weiteres davon abhängig gemacht werden, dass der Elternteil zuvor sein Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder hat wahrnehmen können. Soweit dabei keine Kindeswohlprüfung erfolgt, ist die Vereinbarung sittenwidrig. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Kinder durch die wirtschaftlichen Interessen der Eltern nicht zum Objekt ihres Handels gemacht und nicht besonderen Loyalitätskonflikten ausgesetzt werden dürfen (BGH, Urteil vom 31.1.2024, XII ZB 385/23).
18.1.2024 +++ Umgangsrecht dient auch der Verteilung der Betreuungslast +++
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist es einem umgangsberechtigten Elternteil zuzumuten, die Kinder wegen des Umgangs fremdbetreuen zu lassen, wenn er sich aus beruflichen Gründen nicht in der Lage sieht, den Umgang wahrzunehmen. Diese Pflicht rechtfertige sich daraus, dass der bei gemeinsamer elterlicher Sorge bestehende Umgang nicht nur dazu diene, den Kontakt und die Bindung des Kindes zu den Eltern aufrechtzuerhalten, sondern auch dazu, den hauptbetreuenden Elternteil zu entlasten und die Betreuung unter den Eltern im vereinbarten Umfang aufzuteilen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.1.2020 24, 9 UF 744/23).
16.1.2024 +++ Recht des leiblichen Vaters werden gestärkt +++
Die Rechtsposition des leiblichen Vaters eines Kindes soll laut dem am 16.1.2024 vom Bundesjustizministerium veröffentlichen Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts dadurch verbessert werden, dass der Mann die Vaterschaft eines anderen Mannes auch dann anfechten kann, wenn eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu dem anderen Mann besteht. Eine solche Beziehung soll die Anfechtung nicht mehr wie bisher kategorisch ausschließen. Vielmehr soll das Gericht abwägen, ob das Interesse an der Anfechtung der Vaterschaft das Interesse am Fortbestand der bisherigen Zuordnung überwiegt. Im Zweifel soll das Interesse am Erhalt der gelebten Familie jedoch Vorrang behalten.
16.1.2024 +++ Kindbetreuung durch beide Elternteile soll gerichtlich angeordnet werden können +++
Laut dem 16.1.2024 vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Eckpunktepapier zur Modernisierung des Familienrechts soll es künftig möglich sein, dass das Familiengericht im Umgangsverfahren die Betreuung durch beide Elternteile, gegebenenfalls auch eine paritätische Betreuung anordnen kann, soweit es dem Kindeswohl am besten entspricht. Außerdem sollen Eltern mehr Autonomie erhalten und die Alleinsorge eines Elternteils vereinbaren oder die elterliche Sorge von einem Elternteil auf den anderen leichter übertragen können.
16.1.2024 +++ Kein Sorgerecht bei häuslicher Gewalt +++
Im einem am 16.1.2024 vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Eckpunktepapier zur Modernisierung des Familienrechts soll ein gemeinsames Sorgerecht ausscheiden, wenn ein Partner gegenüber dem anderen gewalttätig wird. Auch soll das Familiengericht den Umgang mit dem Kind beschränken oder ausschließen können, wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete Gefährdung des betreuenden Elternteils durch den gewalttätigen Ex-Partner abzuwenden.
15.1.2024 +++ Trennung Wim Beelen von Sylvie Meis +++
Die im Oktober 2023 bekannt gegebene Beziehung von Sylvie Meis zu dem Unternehmer Wim Beelen hat sich im Januar 2024 als nicht bestandsfähig erwiesen. „Das Leben, das sie führt, ist einfach nicht mein Leben. Ich bin einfach Wim und mein Leben ist einfach mein Leben. Und das wird sich auch nicht ändern“, teilte der 48-Jährige Wim Beelen niederländischen Medien mit. Er habe immer mit der Öffentlichkeit ein Problem gehabt. Man habe sich im Guten getrennt und beschloss, Freunde zu bleiben.
1.1.2024 +++ Mehr Kindesunterhalt in Düsseldorfer Tabelle +++
Die Tabellenbeträge in der Düsseldorfer Tabelle wurden per 1.1.2024 um nahezu 10 % angehoben. Kinder bis
- fünf Jahre erhalten jetzt 480 €,
- bis elf Jahre 551 €,
- bis 17 Jahre 645 € und
- ab 18 Jahren 689 € Kindesunterhalt.
Hierauf ist das halbe Kindergeld anzurechnen.
Der Unterhaltsbedarf von Studenten beträgt unverändert monatlich 930 €. Das volle Kindergeld sowie eventuelle BAföG-Leistungen mindern den Bedarf.
1.1.2024 +++ Höhere Selbstbehalte in Düsseldorfer Tabelle +++
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern wird per 1.1.2024 für den nicht erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Elternteil auf monatlich 1.200 € sowie für den erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Elternteil auf monatlich 1.450 € angehoben. In diesen Beträgen sind bis 520 € für die Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber anderen Kindern beträgt monatlich 1.750 €. Hierin ist eine Warmmiete bis 650 € enthalten.
1.1.2024 +++ Höherer Kinderfreibetrag +++
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt per 1.1.2024 von bisher von 3.012 € auf 3.192 € für Alleinstehende und von 6.024 € auf 6.384 € für beide Elternteile. Der Freibetrag reduziert die Steuerlast. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von unverändert 2.928 € ergeben sich Freibeträge von insgesamt 4.656 € je Elternteil oder 9.312 € für Familien. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 soll der Betrag noch weiter angehoben werden.
1.1.2024 +++ Höherer Kinderzuschlag +++
Neben dem Kindergeld können Kinder aus einkommensschwachen Familien einen Kinderzuschlag erhalten. Der Höchstbetrag steigt ab 1.1.2024 von 250 € auf 292 €. Zusammen mit dem Kindergeld stehen dann 542 € im Monat zur Verfügung. Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Entgegen aktueller Falschmeldungen auf Social Media gibt es in 2024 nach aktueller Rechtslage keinen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus.
1.1.2024 +++ Mehr Kinderkrankentage +++
Ab 1.1.2024 erhöht sich die Anzahl der Kindergartentage pro Jahr von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Bei mehreren Kindern können bis zu 35 Arbeitstage je Elternteil beansprucht werden. Für Alleinerziehende erhöht sich die Anzahl von 20 auf 30 Arbeitstage und bis zu 70 Arbeitstage bei mehreren Kindern. Wird das Kind stationär behandelt, haben Eltern nun einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
1.1.2024 +++ Höherer Unterhaltsvorschuss +++
Ab 1.1.2024 beträgt der Unterhaltsvorschuss
- für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro,
- für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro,
- für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro.
27.12.2023 +++ Höhere Freibeträge bei Verfahrenskostenhilfe (VKH) +++
Die Freibeträge für Verfahrenskostenhilfe wurden zum 1.1.2024 erhöht und in der Prozesskostenhilfebekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 27.12.2023 veröffentlicht. Vom Einkommen werden folgende Freibeträge abgezogen: …
- Für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 282 Euro
- Für Partei, Ehegatte oder Lebenspartner: 619 Euro
- Für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 496 Euro
- Für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 518 Euro
- Für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 429 Euro
- Für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 393 Euro.
12.12.2023 +++ Bundesverwaltungsgericht: Unterhaltsvorschuss nur bei Betreuungsanteil von mindestens 60 % +++
Wird das Kind auch vom unterhaltspflichtigen Elternteil mit betreut, hat der betreuende Elternteil Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Betreuungsanteil mindestens 60 % beträgt und damit die gesetzlich geforderte Alleinbetreuung begründet. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Zweck des Unterhaltsvorschusses darin besteht, dass der betreuende Elternteil überwiegend die Betreuung des Kindes wahrnimmt und besonders belastet ist, wenn der andere Elternteil keinen Barunterhalt leistet (BVerwG, Urteil vom 12.12.2023, Az. 5 C 9/22)
3.11.2023 +++ Ehegatte kann als „Rudelmitglied“ Familienhund Bruno herausverlangen +++
Streiten Ehegatten bei der Trennung, wer den Hund bekommt, sollte die Entscheidung des Amtsgerichts Marburg beherzigt werden (Beschluss v. 3.11.2023 – 74 F 809/23 WH). Da es sich bei dem Haushaltsgegenstand „Hund“ um ein Lebewesen handelt, steht das Wohl des Tieres im Vordergrund. Insoweit kommt es darauf an, welcher der Ehegatten als „Rudelmitglied“ die Hauptbezugsperson des Tieres ist, andernfalls ist der Verbleib des Hundes in seinem bisherigen gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
4.9.2023 +++ Kevin Costner und Christine Baumgartner haben sich getrennt +++
Wegen „unüberbrückbarer Differenzen“ reichte Christine Baumgartner im Mai 2023 nach 18 Jahren Ehe die Scheidung von Schauspieler Kevin Costner ein. Costner habe der Familie zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Wegen der Unterhaltsfrage mündete die Trennung in einen vor Gericht ausgetragenen Rosenkrieg. Das Paar hat drei gemeinsame Kinder. Die Nachricht ihrer Trennung wurde am 4. September 2023 bekannt gegeben.
14.4.2023 +++ Trennung Taylor Swift und Joe Alwyn +++
Die amerikanische Pop- und Countrysängerin und Schauspielerin trennte sich im April 2023 nach sechs gemeinsamen Jahren von ihrem Partner Joe Alwyn. Auch wenn die Trennung nicht offiziell bestätigt wurde, scheint diese Realität, da Swift seit 2023 mit dem Footballspieler der Kansas City Chief Travis Kelce liiert ist. Die Nachricht ihrer Trennung wurde am 14. April 2023 veröffentlicht.
Ende des Tickers
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