Hilfe bei Schufa-Problem nach Online-Einkauf

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Ein neuer Schufa-Fall für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin mit einem etwas mysteriösen Schufa-Eintrag. Die Tochter der Mandantin aus Baden-Württemberg hatte eine Bestellung im Online-Shop eines schwedischen Modevertriebs aufgegeben und die Rechnung anschließend nicht umgehend bezahlt. Daraufhin wurde die Forderung durch das Modeunternehmen kurzerhand an ein Inkassounternehmen übergeben. Das Inkassounternehmen übernahm die Forderung von ursprünglich 59,00 Euro und trug diese in den Schufa-Datenbestand der betroffenen Mandantin ein. Mysteriös wurde es einen Tag später. Dann wurde eine neue Eintragung für die gleiche betroffene Mandantin mit dem gleichen Vorgang veranlasst. Nunmehr war der Betrag von 59,00 Euro auf 235,00 Euro gestiegen. Hierbei liegt die Annahme nahe, dass wahrscheinlich einfach die Inkassokosten mit eingerechnet wurden. Der Basis-Scorewert der Mandantin fiel in kürzester Zeit von beachtlichen 97,94 % zum 01.01.2014 auf nunmehr 16 % am 01.01.2014. Ein dramatischer Absturz, der jede Kreditwürdigkeit der Betroffenen in Abrede stellte.

Einmeldevoraussetzungen für einen gerechtfertigten Schufa-Eintrag lagen nicht vor

Das Inkassounternehmen brachte die Forderung zur Eintragung, obwohl die Forderungen, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 28a Abs. 1 BDSG aufstellt, nicht erfüllt waren. Die Eintragung der Forderung durfte nicht erfolgen, da die Forderung bereits zwei Tage vor der ersten Eintragung bezahlt wurde. Dies war der erste schwerwiegende Fehler in der Abwicklung der Angelegenheit. Dennoch erfolgte eine Eintragung über den Grundbetrag und einen Tag später auch über noch dazugekommene Kosten. Damit noch nicht genug, denn diese Negativeinträge wurden über einen längeren Zeitraum aktualisiert. Besonders tragisch war, dass im Zeitraum, in dem die Eintragung bestand, die Umfinanzierung einer Immobilie durch den negativen Schufa-Eintrag fast gescheitert wäre. Dadurch wäre der 41-jährigen Mandantin und ihrem Ehemann über die nächsten 15 Jahre ein Mehraufwand von knapp 70.000,00 Euro entstanden. Das Verhältnis von der Forderung zum fast eingetretenen Schaden hätte somit mehr als 1 zu 1.000 betragen. Eine unglaubliche Macht, die ein negativer Schufa-Eintrag auf das Leben des Betroffenen ausüben kann.

Ergebnis: Löschung des ungerechtfertigten Schufa-Eintrages

Durch die Aufarbeitung und Darstellung der Zusammenhänge bei den betroffenen Stellen durch die Schufa-Recht Experten Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB konnte der Schufa-Eintrag erfolgreich zur Löschung gebracht werden. Da der negative Schufa-Eintrag nunmehr aus dem Datenbestand der betroffenen Mandantin gelöscht wurde, kann die Umfinanzierung für die betroffene Familie aus Baden-Württemberg problemlos stattfinden.

Rechtsanwalt und erfahrener Schufa-Experte Dr. Sven Tintemann rät: „Dieser Fall verdeutlicht, dass man nicht einfach an das glauben sollte, was in der Schufa-Auskunft steht. Viele Unternehmen tragen Forderungen falsch oder zu Unrecht ein. Der Normalbürger kann sich in solchen Fällen oft nicht alleine helfen, da ihm das nötige Fachwissen fehlt. Es wird dann oft auch von der eintragenden Stelle oder der Schufa mit Standardantworten hingehalten. Das Problem wird so in der Regel nicht gelöst oder verschlimmert sich noch. Bei Fragestellungen und Unklarheiten sollte der negative Schufa-Eintrag umgehend auf die Richtigkeit der Daten überprüft werden. Für eine kostenlose Erstberatung und schnelles Einschreiten stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner jederzeit zur Verfügung.“

Für weitere Fragen und fairen Rat weitere Informationen können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann wenden.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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